Berlin
(ACE) – Quälende Kopfschmerzen, labiler Kreislauf, Allergien, Erkältungen und
grippale Infekte – es gibt viele Leiden, die den Alltag manchmal beschwerlich
machen. Um Gesundheit und Verkehrstauglichkeit wiederherzustellen, werden
leider oft die Signale des Körpers ignoriert. Die Einnahme von Medikamenten
soll es dann richten, denn gegen alles gibt es Pillen und Tropfen.
Die
Auswirkungen der Erkrankung selbst sind ebenso ernst zu nehmen, wie die
Nebenwirkungen eingenommener Medikamente. Beides kann die Teilnahme am
Straßenverkehr erheblich beeinträchtigen.
Der
ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, rät bei Schmerzen oder Erkältung zu
besonderer Vorsicht im Straßenverkehr. Sind Schmerzen oder Erkältung besonders
stark, empfiehlt der ACE, Auto und Fahrrad stehenzulassen. Gleiches gilt in
Bezug auf die Nebenwirkungen eingenommener Medikamente.
Beachtet
werden muss, dass Nebenwirkungen und Schmerzempfinden bei jedem Menschen
individuell ausfallen. Außerdem gilt: Jeder Verkehrsteilnehmende ist für seine
Fahrtauglichkeit eigenverantwortlich. Es gibt kein Gesetz, das die Teilnahme am
Straßenverkehr bei Einnahme von Medikamenten generell verbietet oder
einschränkt. Viele Verkehrsteilnehmende wissen oft nicht, dass sie nach
Einnahme bestimmter Medikamente nicht mehr fahrtüchtig sind. Eine beträchtliche
Anzahl gebräuchlicher Arzneimittel schränkt die Fähigkeit Kraftfahrzeuge zu
führen und am Straßenverkehr teilzunehmen, erheblich ein. Neben zahlreichen
verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zählen zu diesen einschränkenden und
verkehrsrelevanten Medikamenten auch viele der frei verkäuflichen, wie
Schmerzmittel, Schnupfenspray, Hustensaft, Appetitzügler und weitere.
Bei
einigen pflanzlichen Medikamenten kommt der beträchtliche Alkoholgehalt, der
unter Umständen im zweistelligen Prozentbereich liegen kann, noch hinzu.
Ist
ein Verkehrsteilnehmender in medikamentöser Behandlung, empfiehlt der ACE sich
in der behandelnden Arztpraxis oder der Apotheke zu informieren, ob man unter
der eingenommenen Medikation verkehrstüchtig ist. Wichtig auch: Dabei ehrlich
über die Einnahme aller Medikamente, auch der rezeptfreien, Auskunft geben.
Manchmal können durch die gleichzeitige Einnahme von unterschiedlichen
Medikamenten Wechselwirkungen hervorgerufen werden, die für unangenehme
Überraschungen sorgen. Ratsam ist es in jedem Fall, den Beipackzettel zu
überprüfen. Dort werden Wirkstoffe und Warnhinweise aufgeführt, die die
Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.
Laut
ACE gilt ein generelles Fahrverbot selbst wenn sich der Verkehrsteilnehmende
fit fühlt:
in
den ersten 24 Stunden nach einer Narkose, auch bei ambulanten Operationen.
nach
Augenuntersuchungen, bei denen die Pupillen durch die Gabe von Tropfen
erweitert wurden und so durch Lichteinfall das räumliche Sehen beeinträchtigt
ist.
bei
Einnahme von starken Schmerzmedikamenten.
bei
Neu- oder Umstellung einer chronischen Schmerzmedikation spricht der
behandelnde Arzt Empfehlungen zur Länge einer vorübergehenden oder anhaltenden
Fahruntauglichkeit aus.
Text: ACE Auto Club Europa e.V