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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di.., 8. Juni 2021

  1. Experten: Digitalisierung der Polizeiarbeit ist notwendig
    Inneres und Heimat/Anhörung
  2. Corona-Pandemie lässt Ausbildungsmarkt weiter schrumpfen
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung
  3. EEG 2021 in wesentlichen Teilen genehmigt
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  4. Anteil schwerbehinderter Beschäftigter in den Ministerien
    Inneres und Heimat/Antwort
  5. Asylentscheidungen zu Antragstellern aus Hongkong
    Inneres und Heimat/Antwort
  6. Beförderungspraxis in Kanzleramt und Bundesministerien
    Inneres und Heimat/Kleine Anfrage


01. Experten: Digitalisierung der Polizeiarbeit ist notwendig

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Eine stärkere Digitalisierung der Polizeiarbeit ist notwendig, muss aber auf Akzeptanz bei den Polizeikräften in Bund und Ländern stoßen und birgt gleichwohl auch Risiken in sich. Diese Einschätzungen äußerten die zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat am Montag geladenen Sachverständigen. Grundlage der Anhörung war ein Antrag der FDP-Fraktion (19/27172), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, mit den Landesregierungen einen "Digitalpakt für die Polizei" auszuarbeiten, der die Entwicklung gemeinsamer Polizei-IT regelt. Zugleich soll eine sichere und kontrollierbare behördenübergreifende Kommunikation durch einen einheitlichen Messengerstandard ermöglicht werden. Auch soll die Regierung der Vorlage zufolge die Sicherheitsbehörden des Bundes zügig und flächendeckend mit mobilen Endgeräten ausstatten, die Zugriff auf alle dienstlich benötigten Systeme gewährleisten, und die Fahrzeuge dieser Behörden mit Computer und Internetverbindung zur einsatztaktischen Aufgabenerfüllung versehen.

Professor Hartmut Aden von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin forderte den Bundestag auf, im Zuständigkeitsbereich des Bundes stärker gestalterisch auf die Digitalisierung der Polizeiarbeit einzuwirken. Wichtig sei die grundrechtsorientierte Technikfolgenabschätzung für alle Weichenstellungen bei der Digitalisierung der Polizeiarbeit. Aden sprach sich zugleich für die Sicherstellung von transparenten Abläufen zur Schaffung von Vertrauen der Betroffenen in eine faire Polizeiarbeit aus - etwa durch die Einführung elektronisch generierter Kontrollquittungen. Benötigt würden zudem gesetzgeberische Vorgaben für automatisierte Vorkehrungen gegen den Missbrauch polizeilicher IT-Systeme, wie beispielsweise durch unberechtigte Abfragen.

Der Soziologe Simon Egbert von der Universität Bielefeld warnte vor dem Trugschluss, dass digitale Technologien per se und gleichsam automatisch eine effektivere und effizientere Polizeiarbeit ermöglichen. Vielmehr sei die erfolgreiche Implementierung abhängig von verschiedenen Voraussetzungen und berge Risiken in sich, die konsequent in Rechnung gestellt werden müssten. Egbert sagte, es sei naiv zu glauben, digitale Technologien könnten von sich aus für eine neutrale Risikobewertung sorgen. Bei der Programmierung von Algorithmen und der Auswahl der zu analysierenden Daten seien vielfältige menschliche Entscheidungen zu treffen, "die allesamt das Potenzial von Verzerrungen bergen", befand er und forderte Transparenz. Die Bevölkerung, so der Soziologe, müsse einen hinreichend präzisen Einblick in die Arbeitsweise der polizeilich genutzten digitalen Technologien bekommen können.

Laut Holger Gadorosi, beim Bundeskriminalamt (BKA) Leiter des Programms Polizei 2020, gibt es bei der Polizei in Deutschland derzeit 400 einzelne Systeme die von 20 Teilnehmern betrieben werden. "Diese Systeme jetzt alle in einem Hauruck-Verfahren umzustellen, würde die Kolleginnen und Kollegen, die mit diesen Systemen arbeiten müssen, komplett überfordern", sagte er. Die längste Zeit im Wandel, so Gadorosi, benötigten nicht die IT-Systeme sondern die Kolleginnen und Kollegen, die in neue Systeme eingearbeitet werden müssten. Das Programm Polizei 2020 strebe eine Vereinheitlichung der einzelnen Systeme an. Auf diesem Weg seien inzwischen schon einige Schritte gegangen worden, schätzt er ein und warnte davor, "das Kind mit dem Bade auszuschütten". Es müsse ein Schritt nach dem anderen gegangen werden. "Evolution statt Revolution" müsse das Motto lauten.

Die Beamten müssten in der Ausbildung für die Digitalisierung befähigt werden, verlangte Ralf Michelfelder, ehemaliger Präsident des Landeskriminalamts (LKA) Baden-Württemberg. Es brauche ein Verständnis für die Potenziale der polizeilichen Tools. Zugleich werde aber auch die Sensibilität benötigt, um digitale Spuren überhaupt zu erkennen, sagte Michelfelder. Gleichzeitig brauche es die benötigte technische Infrastruktur, zu der auch Tablets im Streifenwagen gehören sollten. "Die Analysefähigkeit der forensischen Labore muss ausgeweitet werden", lautete eine weitere Forderung des ehemaligen baden-württembergischen LKA-Präsidenten, der sich auch für eine weitergehende Spezialisierung der Beamten aussprach. "Der Allround-Ermittler funktioniert heut nicht mehr", sagte er.

Für Dieter Schneider, ebenfalls ein ehemaliger Präsident des LKA Baden-Württemberg, müssen "alle verfügbaren Informationen in einem Gesamtsystem für die Polizeien von Bund und Ländern nutzbar sein". Informationen seien schließlich das Kapital der Polizei schlechthin. Die Digitalisierung dürfe aber kein Selbstzweck sein, warnte er. "Werden schlechte Prozesse einfach nur digitalisiert, sind es anschließend nur schlechte digitale Prozesse." Es gelte, das Informationsmanagement als Kernelement zu harmonisieren, was extrem aufwendig sei und langjährige Abstimmungen erfordere. "Dabei darf kein Teilnehmer abgehängt werden, weil wir sonst Informationslücken haben", sagte Schneider. Erschwerend komme hinzu, dass diese Harmonisierung "am lebenden Organismus erfolgen muss". Ein noch so kurzer Ausstieg aus dem Informationsverbund sei sicherheitstechnisch nicht zu verantworten, betonte er.



02. Corona-Pandemie lässt Ausbildungsmarkt weiter schrumpfen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung

Berlin: (hib/SAS) Die Zahl der neuen Ausbildungsverträge ist 2020 erstmalig seit 1992 unter 500.000 gesunken. Das geht aus dem Berufsbildungsbericht 2021 hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegt hat (19/30295).

Die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge sank demnach um elf Prozent auf 467.500. Rückgänge ergaben sich in nahezu allen Bereichen. Insbesondere aber Industrie und Handel seien von Rückgängen merklich betroffen gewesen, schreibt die Bundesregierung. Im Bereich Landwirtschaft sei hingegen ein geringfügiger Anstieg verzeichnet worden.

Die Zahl der Ausbildungsanfänger sank damit ebenfalls deutlich um 40.700. Dies sei ein Rückgang um 5,6 Prozent. Zuwächse konnten laut Bericht allein schulische Ausbildungsgänge in Berufen des Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialwesens verzeichnen. Auch stieg die Zahl derjenigen, die eine Hochschulzugangsberechtigung erwarben.

Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich zudem das Angebot an Ausbildungsstellen um 8,8 Prozent auf 527.400. Die Nachfrage sank um 9,6 Prozent auf 496.800. Dem Bericht zufolge standen Ende September 2020 den 59.900 unbesetzten Ausbildungsstellen 29.300 gänzlich unversorgte Bewerber gegenüber. Dies bedeute einen Zuwachs von 19,7 Prozent, so die Bundesregierung. Die Zahl der ausbildenden Betriebe sei im Berichtsjahr 2019 leicht um 1.500 beziehungsweise 0,4 Prozent zurückgegangen. Dies gehe vor allem auf den Rückgang an ausbildenden Kleinstbetrieben zurück, heißt es im Bericht weiter.



03. EEG 2021 in wesentlichen Teilen genehmigt

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/JS) Die Europäische Kommission hat am 29. April 2021 die beihilferechtliche Genehmigung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 erteilt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/29461) auf die Kleine Anfrage (19/28932) der FDP-Fraktion. Die Genehmigung der Europäischen Kommission umfasse die wesentlichen Teile des EEG. Zu einzelnen Regelungen habe die Europäische Kommission noch vertieften Prüfbedarf angemeldet, diese seien Gegenstand eines separaten Genehmigungsverfahrens, so die Bundesregierung. Das gelte beispielsweise für die Regionalisierung der Erneuerbare-Energien-Förderung durch Südquoten. Ebenfalls nicht erfasst von der Genehmigung ist die EEG-Umlage-Befreiung für Grünen Wasserstoff sowie die Erhöhungen der Ausschreibungsmengen für Wind an Land und Solar für das Jahr 2022. Beides werde in separaten Verfahren geprüft.



04. Anteil schwerbehinderter Beschäftigter in den Ministerien

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Den prozentualen Anteil schwerbehinderter beziehungsweise gleichgestellter Beschäftigter im Bundeskanzleramt und in den Bundesministerien Ende 2019 listet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/30205) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/29428) auf. Den höchsten Anteil wies danach das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit 10,75 Prozent auf vor dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit 10,44 Prozent und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit 10,05 Prozent. Den geringsten Anteil verzeichnete den Angaben zufolge das Finanzministerium mit 6,8 Prozent, gefolgt vom Verteidigungsministerium mit 6,9 Prozent und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit 6,93 Prozent.



05. Asylentscheidungen zu Antragstellern aus Hongkong

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Seit dem Jahr 2016 ist es bis Ende April 2021 laut Bundesregierung in Deutschland zu acht Entscheidungen über Asylanträge von Antragstellern aus der chinesischen Sonderverwaltungszone Hongkong gekommen. Dabei wurden im vergangenen Jahr zwei Antragsteller als asylberechtigt anerkannt, während ein Antrag abgelehnt wurde und es in einem vierten Fall zu einer "sonstigen Verfahrenserledigung" kam, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/30204) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/29740) weiter hervorgeht. Danach gab es auch in den Jahren 2019 und 2017 je eine sonstige Verfahrenserledigung. 2018 erhielten den Angaben zufolge zwei Antragsteller Flüchtlingsschutz.



06. Beförderungspraxis in Kanzleramt und Bundesministerien

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Nach der Beförderungspraxis im Bundeskanzleramt und in den Bundesministerien erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/30286). Darin fragt sie unter anderen, wie viele Beförderungen der Besoldungsgruppen A15 bis B9 seit 2019 dort jeweils nicht im Rahmen der Regelbeurteilung vorgenommen wurden.