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Gericht bestätigt Stadtratsbeschluss über den Verlust der Wählbarkeit und des Stadtratsmandats wegen Wegzugs

Verwaltungsgericht Magdeburg

Der Kläger hat sich mit seiner Klage u.a. gegen den Beschluss des Stadtrates gewandt, mit dem dieser in seiner Sitzung vom 20.04.2017 festgestellt hatte, dass der Kläger wegen Wegzugs aus Magdeburg seine Wählbarkeit für den Stadtrat und somit sein Stadtratsmandat verloren hat.

Das Gericht hat die Klage in diesem Punkt abgewiesen. Der Beschluss sei rechtmäßig und verletze den Kläger nicht in seinen Rechten. Nach Durchführung einer Beweisaufnahme vor Ort ist das Gericht zu dem Ergebnis gekommen, dass der Kläger ab dem 01.09.2016 nicht mehr in der Landeshauptstadt gewohnt hat. Damit waren die Voraussetzungen für eine Wählbarkeit – so das Gericht - nicht gegeben. Nach dem Kommunalverfassungsgesetz setzt die Wählbarkeit in eine Kommunalvertretung voraus, dass der zu Wählende neben der Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag seit mindestens drei Monaten in der Kommune wohnt.

Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt beantragt werden.

Aktenzeichen: 9 A 124/17 MD