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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 3. September 2020
  1. Gewährung von Familienleistungen
  2. Kindergeld und Kinderfreibeträge sollen steigen
  3. Marktgestützte Beschaffung von Systemdienstleistungen geplant
  4. Diskriminierung von Roma in Corona-Pandemie
  5. Beeinträchtigung des Familiennachzugs durch Corona-Pandemie


01. Gewährung von Familienleistungen

Inneres und Heimat/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen" (19/21987) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Damit soll eine Regelung zur Datenübermittlung der Standesämter an die Elterngeldstellen geschaffen werden, um eine elektronische Übermittlung der Daten der Beurkundung der Geburt eines Kindes zu ermöglichen.

Auch sollen laut Vorlage Rechtsgrundlagen zur Nutzung eines bereits gesetzlich normierten Verfahrens für die Abfrage von Entgeltdaten bei den Arbeitgebern auch für Elterngeld geschaffen werden. Zentral ist hier den Angaben zufolge eine Regelung, die es ermöglicht, "dass die Datenstelle der Rentenversicherung im Auftrag der Elterngeldstellen (für das Elterngeld) die Entgeltdaten bei den Arbeitgebern abfragt". Zudem soll unter anderem eine Regelung zum elektronischen Datenaustausch zwischen Elterngeldstellen und gesetzlichen Krankenkassen eingeführt werden..

Der Nutzen des Gesetzentwurfs besteht laut Bundesregierung "in erster Linie darin, neue nutzerfreundliche digitale Anwendungen bei der Beantragung von Familienleistungen zu ermöglichen". Daraus folge eine Reduktion des Zeitaufwands beziehungsweise der Kosten für Bürger sowie für Wirtschaft und Verwaltung. Bei alledem könnten die Bürger selbst entscheiden, ob sie diesen neuen Behördenservice nutzen möchten.



02. Kindergeld und Kinderfreibeträge sollen steigen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Das Kindergeld und die steuerlichen Kinderfreibeträge sollen zum 1. Januar 2021 steigen. Der Entwurf der Bundesregierung (19/21988) eines "Zweiten Familienentlastungsgesetzes" sieht eine Erhöhung von 15 Euro beim Kindergeld vor und eine entsprechende Anpassung der Freibeträge. Dem Entwurf zufolge wird das Kindergeld für das erste und zweite Kind dann jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat betragen. Mit dem Entwurf sollen auch der Grundfreibetrag angehoben sowie die kalte Progression ausgeglichen werden.

Die entsprechenden Berichte - der Existenzminimumbericht sowie der Steuerprogressionsbericht - liegen laut Bundesregierung im Herbst 2020 vor. Eine gegebenenfalls notwendige Anpassung der Sätze könne im parlamentarischen Verfahren vollzogen werden, heißt es in dem Entwurf. Die Bundesregierung geht davon aus, mit der Erhöhung des Kinderfreibetrags über den voraussichtlichen Vorgaben des Existenzminimumberichts zu liegen. "Die Bundesregierung will mit diesem Gesetz jedoch über das verfassungsrechtlich Notwendige hinausgehen und einen Beitrag zur finanziellen Stärkung der Familien leisten, wie dies im Koalitionsvertrag vorgesehen ist", schreibt sie zur Begründung. Im Zusammenhang mit der Anhebung des Grundfreibetrags soll dem Entwurf zufolge auch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen nach Paragraf 33a Absatz 1 EStG angehoben werden.

Eine weitere Regelung betrifft laut Entwurf Aktualisierungen zum automatisierten Kirchensteuereinbehalt bei Kapitalerträgen. Die geplanten Änderungen basierten auf den bisherigen Praxiserfahrungen, schreibt die Bundesregierung.

Die Bundesregierung hat dem Bundesrat den Entwurf als "besonders eilbedürftig" zugeleitet. Die Stellungnahme der Länderkammer und die Gegenäußerung der Bundesregierung werden nachgereicht.



03. Marktgestützte Beschaffung von Systemdienstleistungen geplant

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Stromnetzbetreiber sollen künftig zur marktgestützten Beschaffung nicht frequenzgebundener Systemdienstleistungen verpflichtet werden. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf (19/21979) setzt die Bundesregierung Teile einer EU-Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt ((EU) 2019/944) um.

Laut Entwurf gehören beispielsweise Dienstleistungen zur Spannungsregelung, dynamische Blindstromstützung und Schwarzstartfähigkeit zu den betroffenen Systemdienstleistungen. Ausgenommen sind demnach "vollständig integrierte Netzkomponenten, die im Eigentum des jeweiligen Netzbetreibers stehen". Zudem soll die Bundesnetzagentur Ausnahmen in Fällen ermöglichen, in denen eine "marktgestützte Beschaffung einzelner Systemdienstleistungen nicht effizient ist".

"Ziel der Vorschrift ist es, die Erbringung der Systemdienstleistungen durch die Einführung von transparenten und diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren für alle Marktteilnehmer zu öffnen. Dadurch sollen Potenziale für die technische Erbringung und wirtschaftliche Effizienz gehoben werden", schreibt die Bundesregierung zur Begründung.

Die Bundesregierung hat dem Bundesrat die Vorlage als "besonders eilbedürftig" zugeleitet. Die Stellungnahme der Länderkammer und die Gegenäußerung der Bundesregierung werden nachgereicht.



04. Diskriminierung von Roma in Corona-Pandemie

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung ist nach eigenem Bekunden keine Form von institutionalisierter Diskriminierung von Roma in Bezug auf die Bekämpfung der Corona-Pandemie bekannt. "Allerdings ist einigen Ländern, etwa im Westlichen Balkan, der Zugang zu Gesundheitsversorgung insgesamt für Roma, auch aufgrund von unvollständigen Dokumenten, oft schwieriger als für Nicht-Roma", heißt es in der Antwort (19/21803) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/21128). In der Ukraine sei festgestellt worden, dass Hilfsprogramme im Zuge der Corona-Pandemie für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte die Roma-Bevölkerung seltener erreichen. Nach Angaben des Flüchtlingswerks der Vereinten Nationen habe medizinisches Personal in der Ukraine in Einzelfällen eine notärztliche Behandlung verwehrt.



05. Beeinträchtigung des Familiennachzugs durch Corona-Pandemie

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach dem "Familiennachzug zu Schutzberechtigten unter besonderer Berücksichtigung des Geschwisternachzugs" erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/21795). Die Bundesregierung soll unter anderem Angaben machen, welche konsularischen Vertretungen mit Anlaufstellen zur Beantragung und Abholung von Visa coronabedingt noch nicht wieder eröffnet beziehungsweise noch im Notbetrieb sind.