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Bundesanwaltschaft: Festnahme wegen des dringenden Verdachts des Offenbarens von Staatsgeheimnissen

30. Januar 2018

Die Bundesanwaltschaft hat am 25. Januar 2018 aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 16. und 25. Januar 2018

den 59-jährigen deutschen Staatsangehörigen Martin M. und
den 54-jährigen deutschen Staatsangehörigen Thomas M.

wegen des dringenden Verdachts des Offenbarens von Staatsgeheimnissen (§ 95 Abs. 1 StGB) in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen durch Beamte des Bundeskriminalamtes festnehmen lassen. Zudem wurden ihre Wohnungen durchsucht. 

In den Haftbefehlen ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Thomas M. ist bei einem Hersteller von Explosivstoffen beschäftigt. Martin M. war Niederlassungsleiter eines in Süddeutschland ansässigen Rüstungsunternehmens. Die beiden Beschuldigten sind beruflich miteinander bekannt. 

Thomas M. war im Besitz eines Dokuments mit dem Geheimhaltungsgrad „Geheim“. Bei dem Dokument handelt es sich um einen Entwurf von Teilen des Haushaltsplans für das Bundesministerium der Verteidigung. Der Inhalt des Dokuments ist wegen seiner sicherheitspolitischen Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland ein Staatsgeheimnis im Sinne des Gesetzes. Eine Ablichtung des Dokuments gab Thomas M. zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt im Jahr 2016 an Martin M. weiter. Im Herbst 2016 übergab Martin M. eine Ablichtung des Dokuments einem seiner Mitarbeiter. Zudem übergab er eine weitere Ablichtung des Dokuments zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt seinem Vorgesetzten. 

Wie Thomas M. in den Besitz der Unterlagen gelangt ist, ist ungeklärt. 

Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein Hinweis des Arbeitgebers von Martin M. an ein Landesamt für Verfassungsschutz. Bei einer Routinekontrolle hatte der Sicherheitsdienst des Unternehmens den Arbeitsplatz des Mitarbeiters von Martin M. überprüft und dort in einem unverschlossenen Rollcontainer eine der weitergereichten Ablichtungen aufgefunden. 

Martin M. und Thomas M. wurden am 26. Januar 2018 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnet und den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet hat.