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Keine Zwangsstill­legung für Diesel-Fahrzeuge: Umwelthilfe scheitert mit Klage

Die Deutsche Umwelthilfe will die VW-Diesel mit Schummel-Software stilllegen lassen und hat dazu zehn Städte verklagt. Im ersten Verfahren am Düsseldorfer Verwaltungs­gericht sind sie nun aber krachend gescheitert.

Die Straßen­verkehrs­ämter müssen die vom VW-Abgas­skandal betroffenen Diesel laut Urteil des Düsseldorfer Verwaltungs­gerichts nicht stilllegen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) habe in dieser Frage kein Klagerecht, befand das Gericht, wie zuvor schon das Verwaltungs­gericht Schleswig. „Der Bundestag hat sich dagegen entschieden und wir haben das zu respektieren“, sagte Richter Martin Stuttmann (Az.: 6 K 12341/17).

Zulassung der VW-Diesel-Modelle trotz Abschaltautomatik rechtmäßig

Aber auch inhaltlich wäre die Klage gescheitert, gab das Gericht bekannt: Die Zulassung der VW-Diesel-Modelle sei trotz Abschalt­automatik rechtmäßig. Die vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnete Nach­rüstung durch ein Software-Update sei nicht zu beanstanden. „Die Betriebs­erlaubnis erlischt nur, wenn die Nach­rüstung nicht erfolgt.“

Für die Deutsche Umwelthilfe kündigte deren Geschäfts­führer Jürgen Resch an, die Entscheidung anzufechten: „Das Urteil ist enttäuschend, aber wir sind uns absolut sicher, dass es keinen Bestand haben wird.“

Umweltschützer wollen Autos mit Abgas-Schummel-Software stilllegen

Die Umwelt­schützer hatten die Kfz-Zulassungs­stellen der Städte aufgefordert, den Autos mit Abgas-Schummel-Software den Betrieb auf öffentlichen Straßen zu verbieten. Weitere beklagte Städte sind laut DUH Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden.

„Seit drei Jahren versagen die Aufsichts­behörden. In Deutschland ist trotz des größten Umwelt­skandals der Nachkriegs­zeit nach unserem Wissen noch kein einziges Auto stillgelegt und kein Euro Strafe gegen die Hersteller verhängt worden“, kritisierte Resch.

Die Umwelt­schützer beriefen sich in der Verhandlung auf Entscheidungen des Europäischen Gerichts­hofs, der den Umwelt­verbänden für öffentliche Güter wie Wasser und Luft ein Klagerecht zugestehe.

Thema Fahrverbot für Diesel noch nicht beendet

Über eine ältere Klage des Verbands wird das Bundes­verwaltungs­gericht im Februar entscheiden. Darin verlangt die DUH Fahrverbote für Diesel in Städten mit einer Stickstoff­dioxid­belastung über dem Grenzwert.

Die Stadt Düsseldorf war vom dortigen Verwaltungs­gericht verpflichtet worden, mehr für saubere Luft in der Landes­hauptstadt zu tun -notfalls mit Fahr­verboten für Dieselautos. Jährlich stürben rund 13.000 Menschen an den Folgen des Dieselabgas­giftes Stickstoff­dioxid, so die DUH.

Umrüstung statt Stilllegung

Das Düsseldorfer Gericht habe die bisherige Praxis bestätigt, teilte der Deutsche Städtetag mit: „Autofahrer eines Diesel-Pkws mit Schummel-Software müssen ihr Fahrzeug in den Werk­stätten nachrüsten lassen.“ Gegen säumige Autofahrer werde ein Mahn­verfahren durch das Kraftfahrt-Bundesamt eingeleitet.

„Wer dennoch nicht nachrüsten lässt, dessen Fahrzeug kann stillgelegt werden und erhält spätestens beim nächsten TÜV keine Plakette mehr“, erklärte der Städtetag. Das löse allerdings nicht das Problem der Stickoxid-Belastung durch Diesel-Autos. Die Automobil­industrie sei in der Pflicht, Diesel sauberer zu machen.

Vor dem schleswig-holsteinischen Verwaltungs­gericht in Schleswig war die DUH im Dezember bereits mit Klagen gegen das Kraftfahrt-Bundesamt gescheitert.