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Gesetzliche Neuregelungen zum Februar 2018

Die Bundesregierung hat über die Neuregelungen zum Februar 2018 informiert: 

Eine neue Verordnung sichert die hohe Qualität des Trinkwassers in Deutschland; ein Übereinkommen des Europarats schützt Frauen besser vor Gewalt; kosmetische Sprays mit Zinkoxid sind künftig verboten.

I. Frauen

Besserer Schutz von Frauen vor Gewalt

Am 01.02.2018 tritt das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Kraft, die sog. Istanbul-Konvention. Das Übereinkommen enthält umfassende Verpflichtungen zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter. Mit Deutschland haben jetzt 25 der 47 Mitgliedstaaten des Europarats die Konvention ratifiziert.

II. Gesundheit

Sauberes Trinkwasser für ein gesundes Leben

Eine neue Trinkwasserverordnung sichert die hohe Wasserqualität in Deutschland: Wasserversorger müssen über Aufbereitungsstoffe oder verwendete Materialien informieren. Versorgungsanlagen dürfen nicht zweckentfremdet werden. Eigentümer von "privaten Hausbrunnen" sind weitgehend von chemischen Kontrolluntersuchungen entlastet, wenn die Trinkwasserhygiene gewahrt ist. Die Verordnung ist am 09.01.2018 in Kraft getreten.

III. Verbraucherschutz

Zinkoxid in Kosmetika eingeschränkt

Es dürfen keine Kosmetika mit Zinkoxid mehr in Verkehr gebracht werden, die Verbraucher aus Versehen einatmen könnten. Das gilt z.B. für Sprays. Das Inhalieren von Zinkoxidpartikeln kann eine Lungenentzündung zur Folge haben. Die Neuregelung der EU-Kosmetik-Verordnung wird ab 24.02.2018 wirksam.