Am EuGH wird seit dem 20.11.2017 darüber verhandelt, ob der Titel "Fack Ju Göthe" eine Marke darstellen kann, oder ob der Begriff aufgrund seiner vulgären und verunglimpfenden Bedeutung keinen markenrechtlichen Schutz erwarten darf. Constantin Film klagte gegen eine Entscheidung der EUIPO, die den Schutz des erfolgreichen Filmtitels versagt hat.
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