Als Arbeitnehmer kann es schwer sein, Arzttermine zu finden, die mit der Arbeitszeit vereinbar sind. Nicht selten öffnet eine Praxis erst, wenn die Arbeitszeit bereits begonnen hat. Umgekehrt ist es nicht unüblich, dass eine Praxis vor Arbeitszeitende schließt. In solchen Fällen kann es erforderlich sein, dass der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zum Arzt muss. Doch ist dies erlaubt?
Ob ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit zum Arzt gehen darf, hängt vom Einzelfall ab. Handelt es sich zum Beispiel um einen Notfall oder ist es aufgrund der Sprechzeiten des Arztes nicht möglich vor oder nach der Arbeit zum Arzt zu gehen, ist es in der Regel zulässig den Arztbesuch während der Arbeitszeit zu absolvieren. Der Arbeitnehmer wird in dieser Zeit von der Arbeit freigestellt und erhält weiterhin seinen Lohn. Geregelt ist dies in § 616 BGB. Danach verliert ein Arbeitnehmer seinen Anspruch auf die Vergütung nicht, wenn er für eine verhältnismäßig kurze Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Ausübung seiner Arbeit verhindert wird. Der Arbeitnehmer sollte aber den Arzttermin an den Rand seiner Arbeitszeit legen, um die Ausfallzeiten für seinen Arbeitgeber so gering wie möglich zu halten.
Wann der Arbeitnehmer in der Freizeit zum Arzt gehen muss
Liegt kein Notfall vor und liegen die Sprechzeiten der Praxis auch außerhalb der Arbeitszeit darf der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit nicht zum Arzt gehen. In einem solchen Fall muss er dafür seine Freizeit opfern.
Zu beachten ist ferner, dass arbeits- oder tarifvertragliche Regelungen etwas anderen bestimmen können.
Quelle: refrago/rb