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BUNDESTAG BESCHLIESST PKW-MAUT: Fair, sinnvoll und gerecht.

Wer auf Deutschlands Fernstraßen unterwegs ist, muss dafür zahlen. 


Das sieht das Infrastrukturabgabengesetz vor. Es ist seit 2015 in Kraft. Der Bundestag hat den geänderten Gesetzentwurf zur Pkw-Maut beschlossen. In Absprache mit der EU-Kommission hatte das Bundeskabinett die geltenden Regelungen angepasst.

Die vereinbarte Anpassung gewährleistet, dass die Infrastrukturabgabe - besser bekannt als Pkw-Maut - mit dem EU-Recht in Einklang steht. Damit kann die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einstellen, sobald auch der Bundesrat die Gesetzesänderungen billigt. Bis dahin bleibt der Vollzug des Gesetzes aufgeschoben.

EU-Rechtskonformität: Die Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) gilt für alle Nutzer des deutschen Bundesfernstraßennetzes. Somit handelt es sich nicht um eine Diskriminierung aus Gründen der Staatszugehörigkeit. Die Infrastrukturabgabe wird unabhängig von der Kfz-Steuer festgesetzt.

Autofahren wird nicht teurer

Wie bereits im ursprünglichen Infrastrukturabgabengesetz festgeschrieben, entrichten Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen die Maut für ein Jahr. Sie gilt auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Der Preis von maximal 130 Euro bestimmt sich nach Hubraum und Umweltfreundlichkeit.
Um eine Mehrbelastung für inländische Fahrzeughalter zu vermeiden, sieht das geänderte Kraftfahrzeugsteuergesetz steuerliche Entlastungen für besonders schadstoffarme Fahrzeuge vor. So soll die Steuersenkung für Fahrzeuge, die die Euro-6-Norm erfüllen, höher als die Mautgebühr ausfallen.
Die Euro-6-Norm legt die Grenzwerte der Abgase für Neuwagen fest. Dieselfahrzeuge dürfen seit September 2015 nur noch 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen. Bei Benzinern liegt der Grenzwert bei 60mg/km.

E-Vignette statt Gebührenmarke

Statt einer Gebührenmarke aus Papier, die auf die Windschutzscheibe aufgeklebt wird, ist eine "elektronische" Vignette geplant. Das bedeutet, dass alle Mautzahler an ihrem Kennzeichen zu erkennen sind. Das Kennzeichen wird bei Zahlung der Abgabe registriert. Die Lkw-Maut wird bereits ähnlich überwacht.

Halter von Fahrzeugen, die nicht in Deutschland zugelassen sind, können wählen: Im Internet oder an Tankstellen erhalten sie Vignetten für zehn Tage, zwei Monate oder ein Jahr. Für sie gilt die Abgabe nur auf Autobahnen. Eine Zehn-Tages-Vignette zum Beispiel soll je nach Schadstoffausstoß zwischen 2,50 und 25 Euro kosten.

Dem Datenschutz gilt höchste Priorität: Sämtliche erhobenen Daten dürfen ausschließlich für die Zwecke des Infrastrukturabgabengesetzes genutzt werden. Es ist nicht zulässig, diese Daten nach anderen Rechtsvorschriften zu übermitteln, nutzen oder beschlagnahmen.

Eine halbe Milliarde Euro mehr

Insgesamt rechnet der Bund mit Mauteinnahmen von jährlich 3,7 Milliarden Euro. Die Nettoeinnahmen von ausländischen Fahrzeugen betragen dabei über 500 Millionen Euro. Die Kfz-Steuer landet im allgemeinen Finanzhaushalt, während die Infrastrukturabgabe zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur fließt.
Die Abgabe ist "fair, sinnvoll und gerecht", sagt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt. "Sie sorgt dafür, dass alle Autofahrer an der Finanzierung unserer Autobahnen angemessen beteiligt werden", so der Minister weiter. Jeder zusätzlich eingenommene Euro fließe in die Stärkung der Verkehrswege.
Aus dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode: "Zur zusätzlichen Finanzierung des Erhalts und des Ausbaus unseres Autobahnnetzes werden wir einen angemessenen Beitrag der Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw erheben (Vignette) mit der Maßgabe, dass kein Fahrzeughalter in Deutschland stärker belastet wird als heute. Die Ausgestaltung wird EU-rechtskonform erfolgen."

Freitag, 24. März 2017