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DIE LINKE: Privatisierung der Autobahnen muss ausgeschlossen sein!

Bodo Ramelow, Ministerpräsident des Freistaates Thüringen, Christian Görke, Minister der Finanzen des Landes Brandenburg, Dr. Klaus Lederer, Berliner Bürgermeister erklären:

Bund und Länder haben Ende 2016 vereinbart, dass der Bund künftig allein für die Bundesautobahnen zuständig sein soll. Dies hatte Finanzminister Schäuble zur Bedingung für den 9,5 Milliarden-Euro- Zuschuss des Bundes zum Länderfinanzausgleich gemacht. Damit nutzte die Bundesregierung die über Jahre geschaffene Finanznot der Länder aus. Schon damals hat das Land Thüringen darauf hingewiesen, dass diese Umstrukturierung nur dann mitgetragen wird, wenn es zu keiner Privatisierung der deutschen Autobahnen und Fernstraßen kommt. In dieser Haltung wurde er vom Vize-Ministerpräsidenten Christian Görke unterstützt, der entsprechend in der Brandenburger Regierung agierte. Die Straßeninfrastruktur gehört zur Daseinsvorsorge und muss vom Staat für alle Bürger vorgehalten werden. Es kann nicht sein, dass die mit Steuermitteln gebauten Autobahnen von privaten Mautkonsortien übernommen werden, um hohe Gewinne zu erzielen.

Wenn es keine wirksame Privatisierungsschranke im Grundgesetz gibt, drohen in Deutschland französische Verhältnisse. Dort werden von privaten Betreibern immense Renditen von über 20% eingestrichen – und zwar auf Kosten der Autobahnnutzer. Auch der Bundesrechnungshof warnt vor einer Privatisierung oder einer Beteiligung privater Kapitalgeber: Die Kosten solcher Autobahnprojekte sind für den Steuerzahler höher als wenn der Staat die Straßen alleine baut und betreibt.

Wir fordern den Bundestag auf, eine vollumfassende Privatisierungsschranke im Grundgesetz zu verankern. Rechtssichere Formulierungen dafür sind den Fraktionen in einer Anzahl von Gutachten zur Verfügung gestellt worden.

Berlin, 17.05.2017