Berlin (ots). Patienten, die mit medizinischem Cannabis
aus der Apotheke behandelt werden, müssen demnächst mit Engpässen rechnen.
Grund sind behördliche Auflagen, die bislang offenbar übersehen wurden,
berichtet der Branchendienst APOTHEKE ADHOC.
Um getrocknete Cannabisblüten vor Bakterien- und Schimmelbefall
zu schützen, werden sie mit ionisierender Strahlung behandelt. Wer solche
Produkte in Verkehr bringen will, braucht laut Arzneimittelgesetz (AMG) eine
spezielle Genehmigung.
Rund zwei Dutzend Zwischenhändler haben Importlizenzen
für medizinisches Cannabis erhalten - die Aufsichtsbehörden haben dabei
offensichtlich niemals überprüft, ob eine Strahlenlizenz vorliegt. Im November
haben die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf einem Großhändler das
Inverkehrbringen von bestrahlten Cannabisblüten untersagt.
Nun drohen den Firmen strafrechtliche Konsequenzen, wenn
sie solche Blüten weiterhin vertreiben. Die ersten Großhändler haben die
Auslieferung bereits gestoppt.
Erschwerend kommt hinzu, dass es je nach Region
unterschiedliche Einschätzungen gibt, ob es sich bei Medizinalhanf um
Fertigarzneimittel oder um Rezepturausgangsstoffe handelt. Die
Bundesopiumstelle geht davon aus, dass dies im kommenden Jahr bundeseinheitlich
geklärt wird.
Den vollständigen Beitrag von APOTHEKE ADHOC finden Sie
unter: http://ots.de/H8rZXH
Text: APOTHEKE ADHOC, übermittelt durch news aktuell