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Heute im Bundestag : Unerlaubte Einreise mittels Güterzugen.

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Di., 31. Januar 2017. 

Übersicht


* Zahl der Sicherheitsüberprüfungen
* Unerlaubte Einreise mittels Güterzugen
* Nationales Cyber-Abwehrzentrum
* Gegen Israelis gerichtete Straftaten
* Bleiberecht für Betroffene rechter Gewalt

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Zahl der Sicherheitsüberprüfungen
Inneres/Antwort


Berlin: (hib/STO) Um die Zahl von Sicherheitsüberprüfungen geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/10838) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10681). Danach sind von Januar bis einschließlich November vergangenen Jahres im öffentlichen Bereich (ohne Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst) 7.023 Geheimschutzüberprüfungen und 3.792 Sabotageschutzüberprüfungungen abgeschlossen worden. Im nichtöffentlichen Bereich wurden in diesem Zeitraum den Angaben zufolge 16.025 Geheimschutzüberprüfungen sowie - bis zum 16. Dezember 2016 - 4.321 Sabotageschutzüberprüfungen und 44 Überprüfungen im Bereich der Satellitendatensicherheit abgeschlossen. Im militärischen Bereich wurden von Januar bis November vergangenen Jahres laut Vorlage 43.687 Sicherheitsüberprüfungen abgeschlossen.

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Unerlaubte Einreise mittels Güterzugen
Inneres/Antwort


Berlin: (hib/STO) Von Januar bis November 2016 sind laut Bundesregierung insgesamt 120 Personen festgestellt worden, die mittels Güterzügen unerlaubt nach Deutschland einreisten. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/10843) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10745) ferner hervorgeht, handelte sich es dabei im April und September um je eine Person und im November um 118 Personen. Die unerlaubte Einreise sei "über die belgische (eine), über die schweizerische (sechs) und über die österreichische Grenze (113)" erfolgt. "In 106 Fällen erfolgte die Abreise in Italien", heißt es in der Vorlage weiter.

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Nationales Cyber-Abwehrzentrum
Inneres/Antwort


Berlin: (hib/STO) Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum (Cyber-AZ) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/19839) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10682). Wie die Bundesregierung darin darlegt, soll das Cyber-AZ unter Federführung des Bundesinnenministeriums "zu einer Institution weiterentwickelt werden, die ressortgemeinsam handelt, erforderliche Aktivitäten koordiniert und das IT-Krisenmanagement für Deutschland übernimmt". 


Cybersicherheit könne nur im gesamtstaatlichen Handeln ressortübergreifend erzielt werden, heißt es in der Vorlage weiter. Daher tauschten sich alle Bundesbehörden, die im Rahmen ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufgaben für die verschiedenen Bereiche der IT-Sicherheit zuständig sind, regelmäßig über die Bedrohungslage aus und koordinierten ihre jeweiligen Maßnahmen über das Cyber-AZ. 


Die am Cyber-AZ beteiligten Behörden Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt, Bundesnachrichtendienst, Bundespolizei, Militärischer Abschirmdienst, Zollkriminalamt und andere tauschen sich den Angaben zufolge im dortigen Rahmen über die ihnen vorliegenden Erkenntnisse und Informationen zu tagesaktuellen Sachverhalten aus. Auf dieser Basis werde werktäglich die gemeinsame "Cyber-Lage" des Cyber-AZ erstellt und an die beteiligten Behörden, deren Fachaufsichten, den Nationalen Cyber-Sicherheitsrat und weitere Behörden versendet. Die Schaffung eigener "Bewertungs- und Auswertungsfähigkeiten" sei "Gegenstand des derzeit laufenden Weiterentwicklungsprozesses zum Cyber-AZ".

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Gegen Israelis gerichtete Straftaten
Inneres/Kleine Anfrage


Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will von der Bundesregierung wissen, wie viele Fälle politisch motivierter Kriminalität sich in Deutschland in den Jahren 2014 bis 2016 gegen Israelis gerichtet haben. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (18/10834) danach, wie viele politisch motivierte Straftaten sich in diesen Jahren gegen Synagogen, jüdische Friedhöfe, "Mahnmale an den Nationalsozialismus beziehungsweise an die Shoa" richteten oder gegen Menschen, "die aufgrund der Einhaltung von Kleidervorschriften tatsächlich oder vermeintlich für Jüdinnen oder Juden gehalten wurden" sowie "gegen tatsächlich oder auch vermeintlich gehaltene jüdische oder israelische Einrichtungen".

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Bleiberecht für Betroffene rechter Gewalt
Inneres/Kleine Anfrage


Berlin: (hib/STO) Ein "Bleiberecht für Betroffene rechter Gewalt" thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/10857). Darin erkundigt sie sich bei der Bundesregierung danach, wie viele politisch motivierte Gewaltdelikte "gegen Asylbewerber/Flüchtlinge" in den Jahren 2014 bis 2016 registriert wurden. Auch möchte sie wissen, wie viele Betroffene rechter Gewalt in diesen Jahren vor Beendigung der Strafverfahren gegen die Täter abgeschoben wurden und "somit im Prozess nicht mehr aussagen" konnten. Ferner fragt sie unter anderem danach, ob aus Sicht der Bundesregierung etwas gegen die Annahme spricht, "dass ein Bleiberecht für Betroffene rechter Gewalt eine generalpräventive Wirkung entfalten könnte".

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Deutscher Bundestag - Di., 31. Januar 2017.