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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Gescheiterte oder stornierte Abschiebungen

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 6. März 2019

1. Gescheiterte oder stornierte Abschiebungen
2. Verschwendung von Lebensmitteln
3. Mittel zur Entwicklung ländlicher Räume
4. Was die Natur Wert ist
5. Werbepauschbetrag oft nicht erreicht
6. Widerstandsfähigkeit von Banken


01. Gescheiterte oder stornierte Abschiebungen
Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Zeitraum von 2015 bis 2018 sind nach Kenntnis der Bundesregierung mindestens 93.858 Abschiebungen gescheitert beziehungsweise storniert worden. Davon entfielen 30.902 auf das vergangene Jahr und 22.775 auf das Jahr 2017 nach 20.923 im Jahr 2016 und 19.258 im Jahr 2015, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/8030) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/7598) weiter hervorgeht. Hauptgrund war danach eine "Stornierung im Vorfeld" vor einer Übergabe an die Bundespolizei mit insgesamt 62.211 Fällen, gefolgt von einer "nicht erfolgten Zuführung am Flugtag" vor Übergabe an die Bundespolizei mit insgesamt 24.146 Fällen.



02. Verschwendung von Lebensmitteln
Ernährung und Landwirtschaft/Unterrichtung

Berlin: (hib/EIS) Die Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung stellt für die Bundesregierung aus ethischer, ökologischer und ökonomischer Sicht eine Herausforderung dar. Mit der "Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung" legt die Regierung nun eine Unterrichtung (19/8000) vor, die einen Katalog von Maßnahmen für ein gesellschaftliches Umdenken beschreibt. Die Strategie erläutert unter anderem, wo Abfälle entstehen, aber auch welche politischen Rahmenbedingungen verändert, Prozessoptimierungen in der Wirtschaft vorgenommen, Verhaltensänderungen erreicht sowie Potentiale durch Forschung und Digitalisierung genutzt werden sollen, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden. Die Umsetzung der Strategie soll bereits im ersten Quartal 2019 durch "Einbinden aller Akteure mit der Erarbeitung von Maßnahmen und der Definition von Zielmarken für die Sektoren starten".



03. Mittel zur Entwicklung ländlicher Räume
Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die Fraktion Die Linke kritisiert in einer Kleinen Anfrage (19/8023) den von den Koalitionsfraktionen geprägten Begriff der "Landmilliarde" als irreführend. Damit seien in der Summe alle durch den Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Fördermittel für den ländlichen Raum gemeint, die nach Berechnung der Abgeordneten jedoch weniger als eine halbe Milliarde Euro ausmachen würden. Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung unter anderem dazu auf, entsprechende Berechnungsgrundlagen zu erläutern.



04. Was die Natur Wert ist
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Die volkswirtschaftlichen Folgen im Zuge des Verlustes von biologischer Vielfalt sind von der Allgemeinheit zu tragen und mindern Naturkapital und Wohlfahrt. Eine anerkannte Zahl als Summe dieser externen Kosten in Deutschland gebe es allerdings nicht. Dies führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7971) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/7393) aus.

Ergebnisse der Fallstudien im Projekt "Naturkapital Deutschland" hätten gezeigt, dass der Verlust natürlicher Auen "mitverantwortlich ist für die Schäden durch Hochwasserkatastrophen" in Deutschland. Die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke entwässerten Moorböden würden "mit einer Freisetzung von etwa 41 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten pro Jahr zu 40 Prozent der gesamten Klimagas-Emissionen aus der deutschen Landwirtschaft" beitragen, heißt es in der Antwort. Durch Umwandlungen von Dauergrünland in Acker seien zudem wichtige Ökosystemleistungen, wie etwa die Speicherung von Kohlenstoff als Beitrag zum Klimaschutz oder die Minderung von Nitrateinträgen in das Grundwasser, verloren gegangen.

In Zukunft werde die nationalen Berechnungen im Bereich Naturkapital weiter fortentwickelt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Eine vollständige Umsetzung der international verabschiedeten Ziele bis ins Jahr 2020 werde aber wegen "der methodisch anspruchsvollen und komplexen Aufgabe sowie der aktuell noch unzureichenden Datenbasis" nicht möglich sein.



05. Werbepauschbetrag oft nicht erreicht
Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/PK) Viele einkommensteuerpflichtige Personen bleiben mit ihren Werbungskosten unterhalb der Pauschbeträge. So machen von den rund 39,7 Millionen Personen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit rund 24,8 Millionen oder 62,5 Prozent keine Werbungskosten geltend, die über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro hinausgehen, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8050) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7602) schreibt.

Ferner machen nach Schätzungen der Bundesregierung von den rund 5,1 Millionen Personen mit ausschließlich Versorgungsbezügen rund 3,3 Millionen oder 64,7 Prozent keine Werbungskosten geltend, die über dem Pauschbetrag von 102 Euro liegen.

Von den rund 8,1 Millionen Personen mit sonstigen Einkünften bleiben den Angaben zufolge 7,8 Millionen oder 96,3 Prozent unter dem Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro.

Bei einem erhöhten Pauschbetrag von 1.250 Euro würden nach Schätzungen der Bundesregierung von den rund 39,7 Millionen Personen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit rund 26,7 Millionen oder 67,3 Prozent mit ihren Werbungskosten die Pauschgrenze nicht überschreiten.



06. Widerstandsfähigkeit von Banken
Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/PK) In Deutschland wird derzeit die Implementierung des sogenannten Tiber-De Rahmenwerks vorbereitet. Dabei würden auch die im Oktober 2018 von den G7-Finanzministern und Notenbankgouverneuren verabschiedeten unverbindlichen "G7 Fundamental Elements for Threat-Led Penetration Testing" berücksichtigt, heißt es in der Antwort (19/8051) der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage (19/7603) der FDP-Fraktion.

Es geht darum, mittels kontrollierter Cyberangriffe auf die Informationstechnologie von Banken deren Widerstandsfähigkeit zu testen.

Die Bundesregierung habe die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beauftragt, in Kooperation mit der Bundesbank Rahmenbedingungen für eine nationale Implementierung zu erarbeiten. Die im Oktober 2018 eingesetzte Arbeitsgruppe befasse sich auch mit der Frage, welche Behörde oder Institution am besten für eine Begleitung von Threat-Led-Penetrationtests geeignet sei.


Foto: Bundesregierung / Bergmann