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2014 01 16 barbara hendricks

Bundeskabinett beschließt neues Strahlenschutzgesetz.

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltministerin
Barbara Hendricks den Entwurf eines Strahlenschutzgesetzes beschlossen.
Damit wird unter anderem der radiologische Notfallschutz von Bund und
Ländern verbessert.

Hendricks ( Foto ) : „Das Strahlenschutzrecht hat weitreichende Bedeutung für die
menschliche Gesundheit und Relevanz für viele Lebensbereiche. Mit dem
modernisierten und ausgeweiteten Regelwerk haben wir eine verlässliche
Grundlage für einen umfassenden Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor
ionisierender Strahlung. Beim radiologischen Notfallschutz schaffen wir
ein modernes Managementsystem, mit dem wir eine Vielzahl von
Notfallszenarien abdecken können – einschließlich schwerer Unfälle in
Atomkraftwerken.“

Bislang war das Strahlenschutzrecht in der auf dem Atomgesetz basierenden
Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung geregelt. Aus Anlass
der Umsetzung einer EU-Richtlinie wurden nun erstmals alle Bereiche des
Schutzes vor ionisierender Strahlung systematisch in einem Gesetz
zusammenfasst. Alle Regelungen wurden vereinfacht, an den neuesten
wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst und die Anwendungsbereiche
des Strahlenschutzrechts erweitert.

Das neue Strahlenschutzgesetz regelt erstmals den Einsatz von Stoffen oder
ionisierender Strahlung zur Früherkennung von Krankheiten. Voraussetzung
ist, dass der Nutzen das Risiko der eingesetzten Strahlung überwiegt.
Bislang war der Einsatz von Röntgenstrahlung allein für die
Früherkennung von Brustkrebs erlaubt.

Auch der Umgang mit dem Edelgas Radon wird zum Schutz der Bevölkerung in
dem Gesetz umfassender geregelt. Radon, das aus dem Boden austritt, gilt
nach  Tabakrauch als die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Das
Gesetz legt einen Referenzwert zur Bewertung der Radonkonzentration in
Wohnräumen und Arbeitsplätzen fest. Bei Überschreitung des
Referenzwertes müssen zukünftig Schutzmaßnahmen unternommen werden, um
den Radonaustritt zu erschweren.

Außerdem wird der radiologische Notfallschutz optimiert. Alle Behörden
und Organisationen, die zur Notfallbewältigung gebraucht werden, müssen
ab sofort ihre Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung miteinander eng
abstimmen und in Notfallplänen beschreiben. Neu ist zudem die Einrichtung
eines radiologischen Lagezentrums unter Leitung des
Bundesumweltministeriums, das bei einem überregionalen Notfall eine
einheitliche Lagebewertung erstellt. Das Lagezentrum wird auch
Koordinierungs- und Meldeaufgaben übernehmen und als Ansprechpartner für
Behörden im In- und Ausland und für internationale Organisationen
fungieren.

Mit dem Gesetz ist ein weiteres wichtiges Vorhaben aus dem
Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht worden. Das Gesetz soll noch vor
der Bundestagswahl verabschiedet werden. Wenn Bundestag und Bundesrat
zustimmen, können die Regelungen zur Optimierung des Notfallschutzes
bereits in diesem Jahr in Kraft treten. Die anderen Neuregelungen sollen
zeitgleich mit noch zu erarbeitenden konkretisierenden Vorgaben zur
Euratom-Richtlinienumsetzung auf Verordnungsebene bis Ende 2018 in Kraft
treten.