Freitag, den 23. April 2021
In der Landeshauptstadt Magdeburg gilt ab dem 24. April 2021, 0:00 Uhr, das 4. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, die sog. Bundes-Notbremse. Laut Gesetz sind die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, die Geltung des Gesetzes für ihr Gebiet öffentlich bekanntzumachen. Das erfolgte heute.
Die Landeshauptstadt Magdeburg kommt mit ihrer Bekanntmachung der gesetzlichen Verpflichtung nach. Alle Anfragen, Beschwerden und Klagen dagegen sind an die Bundesregierung zu richten. Kontaktmöglichkeiten sind unter
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/kontakt?view= zu finden. Die Stadtverwaltung nimmt keine Interpretation oder Auslegung des Gesetzestextes vor.