header-placeholder


image header
image
Bundestag

Heute im Bundestag: Anstieg der Kosten für Stuttgart 21

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di., 17. April 2018
  1. Anstieg der Kosten für Stuttgart 21
  2. Kraftfahrt-Bundesamt prüft Updates
  3. Nationale Plattform Elektromobilität
  4. Konzept für Schienenersatzverkehr
  5. FDP thematisiert Urteil zu Fahrverboten
  6. Breitbandförderung in Nordrhein-Westfalen
  7. Breitbandausbau im Saarland


01. Anstieg der Kosten für Stuttgart 21

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Neben den Baupreissteigerungen ist der Anstieg der Kostenprognose für das Bahn-Projekt "Stuttgart 21" nach Aussage der Bundesregierung insbesondere auf deutlich aufwendigere Verfahren beim Tunnelbau im Anhydrit, auf umfangreiche Genehmigungsverfahren und die spätere Inbetriebnahme im Jahr 2025 zurückzuführen. Das geht aus der Antwort (19/1534) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/801) hervor. Die Regierung beruft sich in der Antwort auf Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG). Höhere Betriebs- und Unterhaltskosten nach Fertigstellung sind nach Aussage der DB AG nicht zu erwarten, heißt es in der Antwort weiter. Der Tunnelbau insbesondere im Anhydrit werde von einer Expertenkommission begleitet. Die bisherigen Ergebnisse - über die Hälfte der Tunnel wurde den Angaben zufolge ohne nennenswerte Hebungen aufgefahren - geben laut DB AG keinen Anlass, die Verfahren in Frage zu stellen, teilt die Regierung mit.




02. Kraftfahrt-Bundesamt prüft Updates

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) rechnet nach Aussage der Bundesregierung mit Anträgen für die Freigabe von Umrüstmaßnahmen (Software-Updates) für 2,84 Millionen Fahrzeuge. Das geht aus der Antwort (19/1535) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1025) hervor. Eine genaue Zahl könne noch nicht genannt werden, da dies von der Einteilung der Fahrzeugmodelle in Gruppen abhänge, schreibt die Regierung. Weiter heißt es, die Prüfungen würden durch das KBA "wie bisher vorgenommen". Dazu stünden die notwendigen Kapazitäten zur Verfügung.




03. Nationale Plattform Elektromobilität

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung zieht eine positive Bilanz der bisherigen Arbeit der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE). Das wird in ihrer Antwort (19/1542) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1231) deutlich. Bei der NPE handelt es sich um ein Beratungsgremium der Bundesregierung, das sich mit Fragen zur Entwicklung und Zukunft der Elektromobilität beschäftigt. Mitglieder der NPE sind Spitzenvertreter aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbänden. Laut der Antwort hat die Bundesregierung in den vergangenen zwölf Monaten von der NPE "insbesondere strategisch wichtige Informationen zur effektiven und gleichzeitig effizienten Umsetzung des fortlaufenden Marktanreizpakets Elektromobilität erhalten". Des Weiteren habe die NPE im April 2017 der Bundesregierung die Deutsche Normungs-Roadmap Elektromobilität 2020 übergeben.

Die künftige Arbeit der NPE werde sich an den Vorgaben des Koalitionsvertrages orientieren, die NPE zu einer Plattform "Zukunft der Mobilität" umzugestalten, die sich mit der Weiterentwicklung der Automobilindustrie beschäftigt, kündigt die Bundesregierung in der Vorlage an. Gefragt nach den finanziellen Aufwendungen des Bundes für die NPE in den vergangenen zwölf Monaten heißt es in der Antwort, das Büro des Vorsitzenden der NPE sei 2017 mit 122.000 Euro gefördert worden. Für das Jahr 2018 seien Ausgaben für die NPE in Höhe von 143.000 Euro vorgesehen.

Die Arbeit der NPE habe das Thema "Elektromobilität" in das Bewusstsein der Öffentlichkeit fest verankert und in verschiedenen Arbeitsgruppen Konzepte und Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Elektromobilität in den wichtigen Handlungsfeldern Fahrzeugtechnologie, Batterietechnologie, Ladeinfrastruktur und Netzintegration, Normung, Standardisierung und Zertifizierung, Ausbildung und Qualifizierung sowie Rahmenbedingungen formuliert, schreibt die Regierung. "Daher steht den relativ geringen Kosten ein hoher Nutzen gegenüber", heißt es in der Antwort.




04. Konzept für Schienenersatzverkehr

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Zu dem Konzept für den Schienenersatzverkehr auf der Bahnstrecke zwischen Landshut und dem Hauptbahnhof München, auf der im Sommer 2018 Bauarbeiten stattfinden sollen, äußert sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1562) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1361). Das Ersatzkonzept für den betroffenen Streckenabschnitt zwischen München-Feldmoching - Freising sei laut Aussagen der Deutschen Bahn AG (DB AG) von den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die den Verkehr auf den von den Baumaßnahmen betroffenen Strecken erbringen, im engen Austausch mit der DB Netz AG erarbeitet worden, heißt es in der Vorlage. Die Planungen durch die EVU würden auf Grundlage der Fahrgastzahlen zu Ferienzeiten der vergangenen Jahre durchgeführt. Die wichtigsten allgemeinen Informationen zu dieser Baustelle und zum Ersatzkonzept würden auf der eigens eingerichteten Internetseite unter www.bahn.de/sommerbaustelleeingestellt, schreibt die Regierung.

Die Ersatz-S-Bahn soll den Planungen zufolge zu den Hauptverkehrszeiten 6 bis 9 Uhr und 16 bis 19 Uhr im 30-Minuten-Takt verkehren, tagsüber und abends im 60-Minuten-Takt. Es sollen fast ausschließlich Langzüge, also drei aneinander gekuppelte Triebzüge mit jeweils 190 Sitzplätzen verkehren, heißt es in der Antwort.

Weiter schreibt die Regierung unter Berufung auf Angaben der DB AG, die Busse zwischen Freising und Flughafen Besucherpark sollen im 10-Minuten-Takt verkehren - die weiteren Buslinien des Schienenersatzverkehrs im 20-Minuten-Takt. Zusätzlich soll in der Hauptverkehrszeit alle 20 Minuten eine zusätzliche Buslinie zwischen Feldmoching und Lohhof fahren.




05. FDP thematisiert Urteil zu Fahrverboten

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27. Februar 2018 zieht, wonach streckenbezogene Fahrverbote aufgrund zu hoher Stickoxidemissionen möglich sind, möchte die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/1501) wissen. Gefragt wird außerdem, ob die Bundesregierung für die Einführung einer Blauen Plakette ist oder es andere Planungen gibt, wie Fahrzeuge für Kontrollen gekennzeichnet werden können.



06. Breitbandförderung in Nordrhein-Westfalen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Wie viele Haushalte in Nordrhein-Westfalen bisher durch das im Jahr 2015 gestartete Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau schnelle Internetanschlüsse mit bis zu 50 Mbit/s erhalten haben, möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/1530) wissen. Die Abgeordneten wollen zudem erfahren, welche Zuwendungsempfänger aus Nordrhein-Westfalen einen Förderbescheid im Rahmen des Bundesförderprogramms bekommen haben. Gefragt wird auch, was dabei jeweils Gegenstand der Förderung war und welchen Umfang die zugesagte Förderung hatte.




07. Breitbandausbau im Saarland

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Wie viele Haushalte im Saarland bisher durch das im Jahr 2015 gestartete Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau schnelle Internetanschlüsse mit bis zu 50 Mbit/s erhalten haben, möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/1531) wissen. Die Abgeordneten wollen zudem erfahren, welche Zuwendungsempfänger aus dem Saarland einen Förderbescheid im Rahmen des Bundesförderprogramms bekommen haben. Gefragt wird auch, was dabei jeweils Gegenstand der Förderung war und welchen Umfang die zugesagte Förderung hatte.


Foto: Bundesregierung / Bergmann