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Heute im Bundestag : Schutz vor übertragbaren Krankheiten.

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Di., 24. Januar 2017 


Übersicht


* Schutz vor übertragbaren Krankheiten
* Stärkung der urbanen Innenentwicklung
* ERP-Förderrücklage als Kernkapital
* Kompetenzzentren im Fokus
* Situation der Lebensversicherer
* Ortskernentwicklung auf dem Land

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Schutz vor übertragbaren Krankheiten
Gesundheit/Gesetzentwurf


Berlin: (hib/PK) Mit erweiterten Meldepflichten will die Bundesregierung den Schutz vor übertragbaren Krankheiten verbessern. Das Robert Koch-Institut (RKI) wird dazu mit der Einrichtung eines elektronischen Meldewesens beauftragt, das spätestens 2021 in Betrieb gehen soll. 


Der Gesetzentwurf (18/10938), der jetzt dem Bundestag zur Beratung vorliegt, sieht zusätzliche Meldepflichten bei Krankenhausinfektionen vor. Auf diese Weise sollen mehr Informationen zu Übertragungswegen gesammelt werden. Das gilt zum Beispiel für bestimmte Erreger, die sich auf der Haut ansiedeln. 


In Pflegeheimen und anderen Gemeinschaftsunterkünften ist in der Zukunft außerdem die Krätze (Skabies) meldepflichtig, um bei Ausbrüchen der Krankheit früh reagieren zu können. Zur Aufbewahrung und Vernichtung von Polioviren in Laboren werden neue Standards festgelegt. 


Damit setzt die Bundesregierung nach eigenen Angaben die Strategie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Ausrottung des Polio-Erregers um. Schließlich werden dem Entwurf zufolge für sogenannte Naturbäder Anforderungen an die Qualität des Wassers neu festgelegt. Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat zustimmungspflichtig und soll bis zum Sommer 2017 in Kraft treten.

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Stärkung der urbanen Innenentwicklung
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf



Berlin: (hib/SCR) Mit der Einführung der neuen Baugebietskategorie "Urbanes Gebiet" will die Bundesregierung Kommunen das Planen und Bauen in innerstädtischen Gebieten erleichtern. Die Baugebietskategorie soll planerisch eine "nutzungsgemischte Stadt der kurzen Wege" ermöglichen. Die entsprechende Änderung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist Teil eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (18/10942), der zudem Anpassungen an europarechtliche Regelungen vorsieht. So besteht auch im Baugesetzbuch (BauGB) laut Bundesregierung Änderungsbedarf, um die Richtlinie 2014/52/EU (UVP-Änderungsrichtlinie) in nationales Recht umzusetzen. Weitere Regelungen des Entwurfs zielen auf die Erleichterung des Wohnungsbaus sowie auf Probleme mit Nebenwohnungen insbesondere auf ost- und nordfriesischen Inseln. Der Entwurf soll am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten werden. 


Die Einführung der neuen Baugebietskategorie "Urbanes Gebiet" begründet die Bundesregierung mit Problemen bei der Innenentwicklung, die sich aus Nutzungskonkurrenz, konfligierenden Nutzungsansprüchen und Lärmschutzkonflikten ergäben. Mit dem neuen Planungsinstrument soll der "städtebauliche Handlungsspielraum der Kommunen" erweitert werden, "ohne dabei das grundsätzlich hohe Lärmschutzniveau zu verlassen". Die Bundesregierung kündigt in dem Entwurf an, die "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA Lärm) entsprechend anzupassen. "Urbane Gebiete" sollen laut der geplanten Vorschrift "dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören", dienen. Kommunen können demnach zudem unter anderem vorgeben, dass in Erdgeschossen auf Straßenseite eine Wohnnutzung nicht zulässig ist. 


Durch eine Änderung im BauGB will die Bundesregierung es zudem ermöglichen, bei Nutzungsänderungen sämtlicher baulicher Anlagen zu Wohnzwecken im nicht beplanten Innenbereich vom sogenannten Erfordernis der Einfügen abzusehen. Eine bis zum 31. Dezember 2019 befristete Regelung soll zudem ein beschleunigtes Verfahren erlauben, wenn es sich um einen Bebauungsplan mit einer Grundfläche von bis zu 10.000 Quadratmetern zur Begründung von Wohnungnutzung handelt, der an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließt. 


Im BauGB soll zudem die Regelung im Paragraph 22 ("Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen") novelliert werden. Künftig sollen Gemeinden, insbesondere auf den ost- und nordfriesischen Inseln, die Möglichkeit haben, per Satzung auch die Begründung von Bruchteilseigentum (Paragraph 1008 BGB) zur "Bildung von Nebenwohnungen" unter einen Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Dies war bisher nur bei der Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum möglich. Darüber hinaus soll es per Satzung auch möglich sein, "generell die Nutzung von Räumen in Wohngebäuden oder Beherbergungsbetrieben als Nebenwohnung unter einen bußgeldbewehrten Genehmigungsvorbehalt zu stellen". Als Begründung führt die Bundesregierung an, dass durch die Nutzung von Wohnraum als Nebenwohnung dem Wohnungs- beziehungsweise Ferienwohnungsmarkt "in erheblichen Umfang" Wohnraum entzogen werde.

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ERP-Förderrücklage als Kernkapital
Wirtschaft und Energie/Antrag



Berlin: (hib/HAU) Die ERP-Förderrücklage soll künftig der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zum Ausgleich etwaiger Verluste "wie die übrigen Eigenkapitalbestandteile" zur Verfügung stehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen entsprechenden Antrag (18/10825) vorgelegt, um die Zustimmung des Bundestages zu einem "Anpassungsvertrag ERP-Förderrücklage" einzuholen. Geregelt wird darin auch die Vergütung der Rücklage. 


Das BMWi begründet seinen Vorstoß damit, dass mit dem vollumfänglichen Inkrafttreten der KfW-Verordnung am 1. Januar 2016 neue aufsichtsrechtliche Anforderungen für die KfW gelten würden. Unter anderem sei die EU-Eigenkapitalverordnung (CRR) auf die KfW entsprechend anzuwenden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) habe vor diesem Hintergrund die Kapitalbestandteile der KfW, darunter auch die ERP-Förderrücklage, anhand der Kriterien der CRR geprüft und sei dabei zu dem Ergebnis gekommen, "dass die ERP-Förderrücklage nicht den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an hartes Kernkapital genügt". Dieses Ergebnis geht laut der Vorlage auf eine Regelung zurück, wonach die KfW die ERP-Förderrücklage "erst nach den übrigen Gewinn- und Kapitalrücklagen gleichrangig mit dem Grundkapital zum Ausgleich etwaiger Verluste heranziehen wird". Das widerspräche jedoch der in der CRR geforderten uneingeschränkten und unmittelbaren Verfügbarkeit zur Deckung von Risiken oder Verlusten. Ferner sei die festgelegte Vergütungsregel, die eine Festverzinsung bestimme, "aufgrund der gewinnunabhängigen Ausgestaltung gleichfalls nicht mit den aufsichtsrechtlichen Vorgaben für hartes Kernkapital vereinbar". 


Das Ministerium plant nach eigener Aussage, sowohl die Regelungen der ERP-Förderrücklage in Bezug auf deren Verfügbarkeit zum Ausgleich etwaiger Verluste der KfW als auch die Vergütung anzupassen, damit die ERP-Förderrücklage der KfW weiterhin als hartes Kernkapital zur Verfügung steht. Gleichzeitig besteht laut der Vorlage Einigkeit zwischen BMWi und KfW, gemeinsam konstruktiv daran zu arbeiten, das ERP Förderpotential optimal auszunutzen und die seitens des Bundesrechnungshofs in seinem Bericht vom 13. September 2016 angemerkte Unterauslastung des ERP-Förderpotentials in der KfW zu reduzieren. Es bestehe zudem das gemeinsame Verständnis, das Engagement im Bereich der Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung zu verstärken. Vor diesem Hintergrund hätten sich das BMWi und die KfW auf ein Arbeitsprogramm zur substantiellen Intensivierung des KfW-Engagements im Bereich der Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung sowie zur Prüfung einer dafür geeigneten Organisationsform, unter anderem der Gründung einer Beteiligungsgesellschaft, verständigt, heißt es in dem Antrag.

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Kompetenzzentren im Fokus
Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage



Berlin: (hib/SCR) Die sogenannten Kompetenzzentren Bergbau und Rohstoffe an ausgewählten Auslandshandelskammern sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10832). Von der Bundesregierung wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, welche Verträge über die Kompetenzzentren es zwischen den Auslandshandelskammern und der Bundesregierung gibt und wie die finanzielle Unterstützung der Zentren durch die Bundesregierung ausfällt. Zudem interessieren sich die Abgeordneten für die Erkenntnisse der Bundesregierung zur konkreten Arbeit der einzelnen Kompetenzzentren.

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Situation der Lebensversicherer
Finanzen/Kleine Anfrage



Berlin: (hib/SCR) Die Ertragslage der Lebensversicherer und die geplante Reform der Betriebsrente thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/10836). Von der Bundesregierung wollen die Abgeordneten unter anderem Auskunft über die Auswirkungen des Lebensversicherungsreformgesetzes. Zudem interessieren sie sich für mögliche Vorteile der großen etablierten Versicherer durch die geplante Betriebsrentenreform.

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Ortskernentwicklung auf dem Land
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage



Berlin: (hib/SCR) Das Leben auf dem Land und insbesondere die Situation der Ortskerne thematisiert eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10920). Die Abgeordneten interessieren unter anderem Prognosen zur demografischen Entwicklung ländlicher Räume. Zudem wollen sie von der Bundesregierung Auskunft über Instrumente zur Förderung von Innenräumen und zur Verringerung des Flächenverbrauchs.

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Deutscher Bundestag - Di., 24. Januar 2017