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Fraktion DIE LINKE: Normenkontrollantrag zurückgewiesen.

Weiterhin Einsatz für Novelle des Kommunalabgabengesetzes.

Zum heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Paragraph 18,
Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes, ergo in der strittigen Frage
nachträglich erhobener Abwasseranschlussgebühren in Sachsen-Anhalt
erklärt der Fraktionsvorsitzende Swen Knöchel ( Foto ) :

Das Landesverfassungsgericht hat das KAG-Änderungsgesetz vom Dezember
2014 und somit die Verfassungsmäßigkeit nachträglich erhobener
Abwasseranschlussgebühren in Sachsen-Anhalt bestätigt. Wir haben keine
Zweifel daran, dass das Gericht eine juristisch sorgfältig abgewogene
Entscheidung getroffen hat.

Juristisch bestätigt bleibt das KAG-Änderungsgesetz dennoch ein
politisches und moralisches Problem. Die Lasten für Defizite in der
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden allein auf den Schultern
der Bürger*innen abgeladen. Insgesamt 85.000 Bescheide mit einem
Gesamtvolumen erhobener Beitragsforderungen von ca. 123,5 Millionen Euro
wurden in den vergangenen Monaten durch die Abwasserzweckverbände
verschickt.

Für die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE als Einreicher der
Normenkontrollklage zum KAG-Änderungsgesetz ist nach dem Urteil des
Landesverfassungsgerichtes ein weiterer Rechtsweg ausgeschlossen.
Gleichwohl bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht zu
eventuellen Einzel- und Musterklagen aus Sachsen-Anhalt urteilt. Wir
werden weiterhin an der Seite derer stehen, die den Weg solcher Einzel-
und Musterklagen gehen werden.

Unabhängig vom heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichtes wird sich
die Fraktion DIE LINKE für eine Novelle des KAG und damit
zusammenhängender Rechtsbereiche stark machen. Insbesondere ist dafür
Sorge zu tragen, dass in der kommunalen Praxis dem
verfassungsrechtlichen Gebot der Belastungsklarheit und
-vorhersehbarkeit umfassend Rechnung getragen wird.

Wir danken den Bürgerinitiativen, Vereinen und engagierten Fachleuten
für die bisherige Zusammenarbeit. Ihre Hinweise und Unterstützung haben
dazu beigetragen, bestehende Probleme in ihrem Umfang und Ausmaß zu
erkennen und gemeinsam nach Lösungsansätzen zu suchen.

Magdeburg/Dessau, 24. Januar 2017