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Naturschutz : Bundesregierung legt Grundlage für besseren Schutz der Meere.

Kabinett beschließt Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes

Die Bundesregierung hat heute die Grundlagen für einen umfassenderen
Schutz der Natur in Nord- und Ostsee sowie für die beschleunigte
Errichtung eines Biotopverbunds an Land gelegt. Eine entsprechende Novelle
des Bundesnaturschutzgesetzes beschloss das Kabinett heute auf Vorschlag
von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.

Hendricks: „Ich möchte den Schutz der Natur in Nord- und Ostsee
stärken. Wir haben ja nicht nur Verantwortung für den Erhalt von
Schweinswal, Seehund und Kegelrobbe, die bereits auf europäischer Ebene
geschützt sind. Auch weniger bekannte Arten brauchen unseren Schutz, zum
Beispiel der Sternrochen oder die Islandmuschel. Deren Schutz wird auch
dazu beitragen, dass sich der Zustand von Nord- und Ostsee insgesamt
deutlich verbessert.“

Mit der Novelle wird im Bundesnaturschutzgesetz eine
Ermächtigungsgrundlage dafür geschaffen, diese und weitere gefährdete
Arten in den Meeresgebieten der deutschen ausschließlichen
Wirtschaftszone durch Rechtsverordnungen unter Schutz zu stellen.  Ein
zweiter Schwerpunkt ist der Aufbau eines bundesweiten Biotopverbundes an
Land, der zehn Prozent der Fläche eines jeden Landes umfasst. Der
Gesetzentwurf verpflichtet die Bundesländer, diesen Biotopverbund bis
2027 zu schaffen. Ein solches Netz verbundener Biotope ist für viele
Tierarten unabdingbar. Erst die Vernetzung und die Öffnung von
Wanderungskorridoren ermöglicht die überlebenswichtige genetische
Vielfalt der Arten.

Ein dritter Schwerpunkt Aufnahme von Höhlen und naturnahen Stollen in die
Liste der geschützten Biotope , um zum Beispiel die Lebensräume von
Fledermäusen, Schmetterlingen, Spinnen und anderen Insekten zu erhalten.
Im Artenschutzrecht sieht der Gesetzentwurf zudem vor, die Vorschriften
zur Zulassung von Straßenbauvorhaben, Planungen von Baugebieten oder
energiewirtschaftlichen Anlagen an die höchstrichterliche Rechtsprechung
anzupassen. Das bedeutet zwar keine Änderung der Rechtslage, schafft aber
mehr Klarheit für Umweltbehörden und Planer.