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Kita Kind Maedchen spielen Eisenbahn   pexels

Sachsen-Anhalt-News: Landkreise Börde und Wittenberg mit höchsten Betreuungsquoten im Kleinkindbereich


veröffentlicht am Donnerstag, 1. August 2024

Magdeburg/Halle. Am 1. März 2023 betrug die Betreuungsquote für Kleinkinder deutschlandweit 36,4 Prozent. Im überregionalen Kreisvergleich waren unter den drei erstplatzierten Kreisen neben der kreisfreien Stadt Rostock zwei sachsen-anhaltische Kreise. In den Landkreisen Börde und Wittenberg wurden jeweils 63,3 Prozent aller Kinder unter drei Jahren in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Kindertagespflegeperson betreut. Unter den Top-20-Kreisen befanden sich weitere sechs aus Sachsen-Anhalt und keine aus den westdeutschen Bundesländern.

Im deutschlandweiten Vergleich war die Betreuungsquote 2023 in Mecklenburg-Vorpommern mit 59,2 Prozent am höchsten, während sie in Bremen mit 30,7 Prozent den niedrigsten Wert erreichte. Sachsen-Anhalt belegte mit 59,0 Prozent Platz 2 unter allen Bundesländern. Die Betreuungsquoten in Ostdeutschland (55,7 Prozent) übertrafen die in Westdeutschland (34,6 Prozent) um mehr als 20 Prozentpunkte.

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein (+11,8 Prozentpunkte) wuchs die Betreuungsquote für U3-Kinder in Sachsen-
Anhalt (+0,8 Prozent) zwischen 2013 (58,2 Prozent) und 2023 kaum, da Sachsen-Anhalt auch schon 2013 einen Spitzenwert erreichte. Seit 2013 ist in
Westdeutschland mit +8,4 Prozentpunkten ein stärkerer positiver Trend zu verzeichnen als in Ostdeutschland mit +4,0 Prozentpunkten. Insgesamt wiesen 19 Kreise zum Stichtag 2023 geringere Quoten als 2013 auf, darunter auch fünf aus Sachsen-Anhalt. Der Anteil betreuter Kinder reichte in diesen fünf Kreisen von 53,0 Prozent (kreisfreie Stadt Halle (Saale)) bis 60,4 Prozent (Jerichower Land).

Ab Vollendung des 1. Lebensjahres besteht seit dem 1. August 2013 ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (Kindertagespflege oder
Kindertageseinrichtung) nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Das Land Sachsen-Anhalt gewährt seit dem 1. August 2013 jedem Kind ab der Geburt bis
zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung.


Text: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
Foto: pexels