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01 GESUND NEWS

Deutscher Ärztetag fordert Gesundheitserziehung in den Schulen

12 Mai 2018

Der 121. Deutsche Ärztetag hat eine Reihe von Entschließungen verabschiedet, die auf eine bessere Gesundheitsprävention abzielen. So werden die Bundesländer aufgefordert, im Schulunterricht Gesundheitserziehung in den Lehrplan aufzunehmen.

Der Ärztetag stellte mit Besorgnis fest, dass weiterhin 15,4 Prozent der Kinder übergewichtig und allein 5,9 Prozent adipös sind. Er forderte daher die Bundesregierung auf, geeignete gesetzgeberische Maßnahmen der Besteuerung und Lebensmittelkennzeichnung zu ergreifen, um den Verzehr ungesunder Lebensmittel, insbesondere durch Kinder und Jugendliche, zu reduzieren.

Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) könne eine 20-prozentige Preiserhöhung auf zuckerhaltige Getränke zu einer 20-prozentigen Konsumreduktion führen. Bereits die Ankündigung einer gestuften Zuckersteuer habe in Großbritannien zu einer Reduktion des Zuckergehalts in den Rezepturen verschiedener Softdrink-Hersteller geführt. Am wirksamsten sei die Kombination unterschiedlicher konsumbezogener Maßnahmen in einem Policy-Mix, so der Ärztetag.

Zudem plädierte das Ärzteparlament für eine sogenannte Ampel (Lebensmittelkennzeichnung) auf Lebensmittelverpackungen. Nährwertangaben müssten klar und verständlich sein - und zwar auf einen Blick. Eine Ampelkennzeichnung auf Lebensmittelverpackungen könne für jeden leicht und verständlich den Gehalt an gesundheits-relevanten Nährstoffen signalisieren, wie z. B. an Fetten, gesättigten Fettsäuren, Zucker.

Darüber hinaus hat der 121. Deutsche Ärztetag einen nationalen Diabetesplan für Deutschland gefordert, um eine systematische Strategie für die Verbesserung von Prävention, Therapie und Forschung zu Diabetes zu entwickeln. „Nur eine umfassende bundesweite Strategie bildet eine adäquate Reaktion auf die immer weiter ansteigende Prävalenz des Diabetes, die immer noch zu hohe Dunkelziffer an nicht diagnostizierten Fällen, die notwendigen Verbesserungen an den Schnittstellen der Versorgungsstrukturen sowie die steigenden Behandlungskosten“, heißt es in der Entschließung. Die diabetologische Versorgung an den Schnittstellen zwischen hausärztlicher, fachärztlicher, stationärer und rehabilitativer Versorgung sollte auf der Basis eines Kriterienkatalogs erfolgen.