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csm Portrait Staatssekretaer Willingmann Copyright MW Andreas Lander 3952072f4e

Willingmann: Land steht zum Neubau des Bettenhauses II und zu höheren Investitionen.

Minister auf Neujahrsempfang der halleschen Universitätsmedizin.


"Das neue Bettenhaus II wird kommen." Das betonte Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann heute beim Neujahrsempfang der halleschen Universitätsmedizin. "Das Land steht zu dieser wichtigen Baumaßnahme und hat im Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 die Weichen dafür gestellt. Mit dem Ersatz des Bettenhauses II sichern wir eine wesentliche Grundlage für die künftige Entwicklung der Universitätsmedizin in Halle."

Willingmann ( Foto ) verwies in seinem Grußwort auch auf die vorgesehene Erhöhung der Investitionszuschüsse für das Universitätsklinikum Halle: "Im Vergleich zu den ersten Planungen für den Doppelhaushalt haben wir die Zuschüsse für medizinische Geräte und kleinere Baumaßnahmen nochmal ordentlich aufgestockt. Für 2017 und 2018 sind nun für jedes Universitätsklinikum jeweils rund 4,2 Millionen Euro vorgesehen. Das ist für Halle fast doppelt so viel wie im Jahr 2016. Damit kommt das Land seinen Verpflichtungen gegenüber den Universitätsklinika in hohem Maße nach." Unabhängig davon brauche es für die grundsätzliche Schieflage bei der Finanzierung der Hochschulmedizin aber eine bundesweite Lösung.

Der Minister würdigte zudem die Bedeutung der Hochschulmedizin in Halle: "Mit insgesamt rund 4.000 Beschäftigten und 309 Millionen Euro Jahresumsatz zählen das Universitätsklinikum und die Medizinische Fakultät zu den größten öffentlichen Arbeitgebern im Land und sind ein wichtiger Bestandteil unserer Wirtschaft."

Hintergrund zu Baumaßnahmen:

Der erste Bauabschnitt am Standort Ernst-Grube-Straße (Kröllwitz) im Umfang von rund 50 Millionen Euro ist im November 2016 mit der Eröffnung des so genannten Komplemet Nord abgeschlossen worden. Der zweite Bauabschnitt hat einen Umfang von rund 68 Millionen Euro und umfasst neben verschiedenen kleineren Maßnahmen auch den Ersatz des Bettenhauses II.