Ein Volljurist bewarb sich auf eine Stelle bei der Arbeitsgemeinschaft Arbeitslosengeld II. In der Bewerbung fielen Aussagen wie:
„Seit 01.02.2000 von bezahlter Arbeit ausgeschlossen“
„Seit 01.01.2005 im Zuge der sogenannten Reform Harz IV auf Bahnhofspennerniveau verharzt“.
Nun klagte er, nachdem seine Bewerbung abgelehnt wurde.
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