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Heute im Bundestag: Anti-IS-Einsatz der Bundeswehr

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen - Mi., 15. November 2017


Anti-IS-Einsatz der Bundeswehr
Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung will die Beteiligung der Bundeswehr im Kampf gegen den "Islamischen Staat" (IS) fortsetzen. Wie sie in einem Antrag (18/23) schreibt, sollen wie bisher bis zu 1.200 Soldatinnen und Soldaten zur Unterstützung Frankreichs, des Iraks und der "internationalen Koalition in ihrem Kampf gegen IS" entsendet werden. Sie sollen weiterhin Aufgaben zur Einsatzunterstützung wie unter anderem die Luftbetankung und die See- und Luftraumüberwachung etwa durch Beteiligung an AWACS-Flügen der Nato übernehmen. Das Mandat ist befristet bis Ende März 2018, die einsatzbedingten Zusatzausgaben für diesen Zeitraum werden auf rund 22,7 Millionen Euro beziffert. 

Die Bundesregierung beruft sich bei diesem Einsatz auf das Recht auf kollektive Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen in Verbindungen mit den UN-Sicherheitsratsresolutionen 2170 (2014), 2199 (2015) sowie 2249 (2015). Mit letzterer habe der UN-Sicherheitsrat "die Mitgliedstaaten, die dazu in der Lage sind, aufgefordert, unter Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen sowie der internationalen Menschenrechtsnormen, des Flüchtlingsvölkerrechts und des humanitären Völkerrechts, in dem unter der Kontrolle von IS stehenden Gebiet in Syrien und Irak alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, ihre Anstrengungen zu verstärken und zu koordinieren, um terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden, die insbesondere von IS und anderen terroristischen Gruppen begangen werden". Außerdem verweist die Bundesregierung darauf, dass sich mit Frankreich "nach den von der Terrororganisation IS begangenen Angriffen auf Paris am 13. November 2015" erstmals ein EU-Mitgliedstaat auf die in Artikel 42 Absatz 7 des Vertrages über die Europäische Union verankerte Beistandsklausel berufen habe. 

Der Einsatz deutscher Streitkräfte erfolge "vorrangig im und über dem Operationsgebiet der Terrororganisation IS in Syrien, auf dem Territorialgebiet von Anrainer-Staaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie im Seegebiet östliches Mittelmeer, Persischer Golf, Rotes Meer und angrenzende Seegebiete". Die AWACS-Flüge, bei denen Daten gewonnen und weitergegeben werden, fänden nur im Nato-Luftraum oder internationalen Luftraum statt.

Foto: Bundesregierung/Bergmann