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BPOLI MD: Verbotene Pyrotechnik und Crystal Meth im Rucksack

Magdeburg (ots) - Am 19.12.2017, gegen 16:30 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei im Hauptbahnhof Magdeburg einen 20-jährigen Mann. 

Bei der Nachschau in seinem mitgeführten Gepäck stellten die Beamten fünf illegale Feuerwerkskörper polnischer Herkunft, sogenannte Polenböller, fest. Weiterhin stießen die Beamten auf eine kleine Dose in dem Rucksack, deren Inhalt ein kleines Tütchen, gefüllt mit dem Betäubungsmittel Crystal Meth, war. Die Drogen und die Feuerwerkskörper wurden eingezogen. 

Den jungen Mann erwarten nun Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoff- und Betäubungsmittelgesetz. In diesem Zusammenhang und im Hinblick auf den kommenden Jahreswechsel möchte die Bundespolizei darauf verweisen, dass der Besitz und die Einfuhr von nicht konformitätsbewerteten/ zugelassenen Feuerwerkskörpern in Deutschland verboten ist. 

Konformitätsbewertet bedeutet, dass sie einem aufwendigen Prüfverfahren bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) unterzogen wurden. Die konfomitätsbewerteten Feuerwerkskörper werden daraufhin vom Hersteller mit einem CE-Prüfzeichen, einer Registriernummer und einer Identifikationsnummer versehen. 

Neben der Strafbarkeit des Besitzes (unter anderem) dieser verbotenen Feuerwerkskörper ist die Gefährlichkeit dieser zu berücksichtigen. Knalltrauma, Tinnitus, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen der Augen, Haut und Atemwege sowie Atemnot und Lungenschädigungen sind keine Seltenheit.