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CDU guessau hardy

Statement von Hardy Peter Güssau, MdL

Mitarbeiter der „Volksstimme“ nimmt Rechtsmittel gegen
Verbotsverfügung des Berliner Landgerichts zurück.

Das Landgericht Berlin hat dem Mitarbeiter der "Volksstimme" Marc Rath
im Dezember 2016 per einstweiliger Verfügung untersagt, wörtlich oder
sinngemäß zu behaupten, ich hätte in zwei Fällen abschätzige Äußerungen
über den Stendaler Oberbürgermeister Klaus Schmotz gemacht.
Rath hatte im Januar Widerspruch gegen den Beschluss eingelegt. In der
heutigen mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin hat der
Mitarbeiter der "Volksstimme" nach entsprechenden Hinweisen des
Gerichts den Widerspruch zurückgenommen.

Dazu äußere ich mich wie folgt:

„Der Mitarbeiter Rath hat nach meiner Auffassung die
Mindestanforderungen an die journalistische Sorgfalt verletzt, indem er
mich vor Bekanntmachung der angeblichen Zitate im bundesweit
verbreiteten Rundfunk noch nicht einmal kontaktiert hat, um zu
überprüfen, ob ich mich tatsächlich so geäußert habe. Umso erfreuter bin
ich über den Ausgang des heutigen Verfahrens.
Das einstweilige Verfügungsverfahren ist damit abgeschlossen,
das Verbot gegen Herrn Rath besteht fort – und das ist gut so."


Hardy Peter Güssau, MdL