header-placeholder


image header
image
Stromanbieter 30

Schöner-Wohnen-News: Stromanbieter ohne Risiko wechseln

30. September 2021

Ein Experte gibt Verbrauchern Tipps und erklärt die Tücken

Foto: Mit Tipps und Tricks vom Experten geht den Verbrauchern ein preisgünstiges Licht auf

(djd). Bei steigenden Strompreisen lohnt es sich zunehmend für Verbraucher, verschiedene Anbieter zu vergleichen.

Worauf sie im Kleingedruckten achten sollten, wie der Wechsel des Energieversorgers reibungslos klappt und warum manche Sorgen unbegründet sind, erklärt ein Experte:

Keine Angst vor Versorgungslücke

Viele Verbraucher fürchten, dass sie bei einem Wechsel womöglich ohne Strom dastehen könnten, falls der neue Lieferant nicht nahtlos an den alten Vertrag anknüpfen kann. „Das kann nicht passieren“, sagt Markus Tronnier, „denn dafür müsste ein konzessionierter Elektriker in den Keller gehen und aktiv den Saft abdrehen. Bei einer Versorgungslücke springt immer der Grundversorger mit dem sogenannten Ersatzversorgungstarif ein“, erklärt der Geschäftsführer des unabhängigen Dienstleisters Wechselstrom, der für seine Kunden den günstigsten Tarif ermittelt. Das Leverkusener Unternehmen berät außer im Internet unter www.wechselstrom.eu auch unter Telefon 02171-77-68-990. Stiftung Warentest hat seinen Service als „sehr empfehlenswert“ ausgezeichnet.

Sonderkündigungsrecht bei Preisanpassung

Sechs Wochen vor Jahresende verschicken die meisten Energieversorger Preisanpassungsschreiben an ihre Kunden. Diese Frist ist gesetzlich festgelegt. „Besonders in diesem Jahr können wir mit Preisanpassungen rechnen, da die Beschaffungskosten deutlich erhöht wurden“, warnt Tronnier. „Häufig schleicht sich aber auch das Wort ‚Vertriebskosten‘ mit ein und darin sind sowohl die Kosten für den Vertrieb als auch die Marge enthalten. Die Versorger versuchen also, unter dem Vorwand steigender Kosten ihre Gewinne zu erhöhen.“ In dem Fall rät der Experte zum Wechsel und betont: „Die Kündigung ist dann bis zum letzten Tag möglich, also dem 31. Dezember, da es bei Preisanpassungen keine Frist mehr gibt.“

Nicht auf die Jahresrechnung warten

Viele Energieversorger nehmen den Zählerstand innerhalb des Jahres auf, erstellen die Jahresrechnung und senden diese an ihre Kunden. Häufig passiert das genau dann, wenn der Vertrag sich wieder um ein Jahr verlängert. Zu diesem Zeitpunkt wäre ein Wechsel also ungünstig. Dagegen empfiehlt der Fachmann: „Besser frühzeitig informieren, auch ohne Jahresrechnung wechseln und profitieren!“

Auf Einschränkungen achten

In den Energieverträgen werden häufig Preisgarantien versprochen. Aber was ist zu beachten, wenn der Zusatz „eingeschränkte Preisgarantie“ lautet? „Das bedeutet, dass die wesentlichen Umlagen, die sich jährlich ändern, teilweise nicht von der Preisgarantie umfasst werden“, erläutert Markus Tronnier. Zu empfehlen sei es also, die eingeschränkte Preisgarantie genau zu studieren.


Textr / Foto: djd / www.wechselstrom.eu/olly - stock.adobe.com