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02 san heute  1

312 neue Schlichtungsverfahren in Sachsen-Anhalt: Ärztliche Qualität sehr gut.

Magdeburg/Ärztekammer. Die Qualität der ärztlichen Behandlung ist in 
Sachsen-Anhalt sehr hoch. 


Das belegen die aktuellen Zahlen der 
norddeutschen Schlichtungsstelle. „Mit 312 neuen Antragsverfahren zu 
vermuteten Behandlungsfehlern im Jahr 2016 arbeiten unsere Ärzte 
weiterhin qualitativ auf hohem Niveau. Die Zahl ist im Vergleich zum 
Vorjahr sogar leicht rückläufig (2015: 325). Obwohl keinem Arzt Fehler 
passieren sollten, ist doch niemand fehlerfrei. Sicher ist: Kein Arzt 
verursacht einen Behandlungsfehler absichtlich“, erklärt Dr. Simone 
Heinemann-Meerz, Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.

Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt ist eine von zehn Kammern, die sich bei 
Streitigkeiten an die norddeutsche Schlichtungsstelle wendet. 2016 
wurden dort 214 Verfahren aus Sachsen- Anhalt über 
Schadenersatzansprüche entschieden. Bei etwa jedem vierten Fall (27,1 
Prozent) stellten die Gutachter einen begründeten Anspruch eines 
Behandlungs- bzw. Aufklärungsfehlers fest, aus dem im Ergebnis die 
Behandlung durch diesen Fehler nicht zum gewünschtem Erfolg führte. Im 
Umkehrschluss wird deutlich: In 69 Prozent der Anträge konnte kein 
schuldhaftes Vergehen festgestellt werden und bei vier Prozent wurde ein 
Fehler registriert, der jedoch nicht Ursache für den ausbleibenden 
Behandlungserfolg war. 9.166 berufstätige Ärzte kümmern sich um ihre 
Patienten. Bei jährlich rund 16 Mio. ambulanten Behandlungen sowie laut 
Statistischem Bundesamt über 600.000 vollstationären Behandlungen in 
sachsen-anhaltischen Krankenhäusern ist das eine sehr geringe Zahl von 
Beanstandungen.

Die geprüften Behandlungsfälle kommen mit 85 % hauptsächlich aus dem 
Klinikbereich (ambulant/stationär, Belegarzt und 
Rehabilitationseinrichtung) und zu 15 % aus dem niedergelassen Bereich 
einschließlich medizinischer Versorgungszentren. Arthrosen, Frakturen 
und Bandscheibenschäden waren auch in 2016 die häufigsten Krankheiten, 
die einen Antrag an die Schlichtungsstelle zur Folge hatten. Für einen 
ausbleibenden Behandlungserfolg kann es unterschiedliche Gründe geben, 
wie die Schwere der Erkrankung oder chronische Verlaufsprozesse. Selten 
ist ein ärztlicher Behandlungsfehler Schuld. Die norddeutsche 
Schlichtungsstelle prüft im Auftrag der Ärztekammer Sachsen-Anhalt 
auftretende Rechtsstreitigkeiten von Patienten. Diese erheben Ansprüche 
gegen einen Arzt wegen des Vorwurfes fehlerhafter ärztlicher Behandlung. 
Um langwierige Verfahren zu vermeiden, wird vorab außergerichtlich über 
den Anspruch verhandelt. Das hilft beiden Seiten Zeit- und Kosten zu 
sparen. Die Gutachterstelle kann nur im allseitigen Einverständnis der 
Parteien (Haftpflichtversicherer, Arzt, Patient) tätig werden.