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Umwelt/Gesundheit: Hendricks stärkt Schutz vor Legionnellen.

Bundesregierung verabschiedet erstmals Legionellenverordnung

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zieht Konsequenzen aus einer Reihe
von Legionellen-Ausbrüchen. Auf ihren Vorschlag hin stimmte das Kabinett
heute einer neuen Verordnung zu, die eine bessere Kontrolle von
Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern vorsieht.
Fachleute machen den Betrieb solcher und ähnlicher Anlagen für eine
Reihe von teils tödlichen Krankheitsfällen verantwortlich. Mit der
Verordnung schreibt die Bundesregierung einen hygienisch einwandfreien
Betrieb dieser Anlagen vor und konkretisiert diesen. Dadurch sollen
Gesundheitsrisiken durch Legionellen vermieden werden.

Hendricks: “Bei Legionellenausbrüchen kommt es auf jede Stunde an. Je
länger die Quelle gesucht werden muss, desto eher kann es zu Todesfällen
kommen. Daher müssen sich jetzt alle Anlagen mit Legionellenrisiko
registrieren lassen. Das kann Menschen-leben retten.“

Legionellen sind natürlich vorkommende Wasserbakterien, die aus der Umwelt
in technische Wassersysteme gelangen und dort in geringen Konzentrationen
unvermeidlich sind. Werden sie von Menschen über die Atemluft eingeatmet,
können sie zu schweren, teils tödlichen Lungenentzündungen führen.
Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider wurden mehrfach
als Quelle größerer Legionellen-Ausbrüche identifiziert. In deren Folge
kam es zu mindestens zehn Todesfällen. Die Anlagen werden in
verschiedenen Branchen zur Temperaturregulierung zum eingesetzt, zum
Beispiel in Kraftwerken, Lebensmittelbetrieben und Krankenhäusern. Sie
können legionellenhaltige Wassertröpfchen in die Umgebungsluft
emittieren.

Das Ziel der neuen Verordnung ist es, die Bildung hoher
Legionellen-Konzentrationen in diesen Anlagen zu verhindern und
gesundheitliche Risiken in deren Umgebung zu ver-meiden. Dazu wird eine
Anzeigepflicht für neue und bestehende Anlagen eingeführt. Diese
ermöglicht es den lokalen Behörden im Fall eines Legionellen-Ausbruchs
schneller und effektiver zu handeln und mögliche Austragungsorte
ausfindig zu machen. Zudem müssen die Betreiber dieser Anlagen den
Anstieg der Legionellen im Rahmen der Über-wachung melden. Das verschafft
allen Beteiligten zusätzliche Reaktionszeit bevor es zu einem
Ausbruchsgeschehen kommt.

Die Verordnung sieht keine automatische Einstellung des Anlagenbetriebs
vor, jedoch haben die Behörden im Einzelfall die Möglichkeit, eine
mindestens vorübergehende Betriebseinstellung nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz anzuordnen. Die Verordnung bedarf der
Zustimmung des Bundesrates und soll noch dieses Jahr in Kraft treten.

Weitere Informationen:
Erkrankungen durch Legionellen unterliegen seit 2001 der Meldepflicht nach
dem Infektionsschutzgesetz. Einen umfassenden Bericht zu diesen
Erkrankungen veröffentlichte das Robert-Koch-Institut: www.rki.de