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Wolfgang Steiger: Erhöhung von 410 auf 800 Euro ist gute Nachricht für Mittelstand und Handwerk.

Koalitionsfraktionen kommen Forderung nach Verdopplung des Grenzwertes bei geringwertigen Wirtschaftsgütern nach


Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. begrüßt die Einigung der Koalitionsfraktionen auf die Verdopplung des Grenzwertes bei geringwertigen Wirtschaftsgütern von 410 auf 800 Euro. „Mit der Entscheidung wird eine langjährige Forderung des Wirtschaftsrates erfüllt. Das ist eine gute Nachricht für den Mittelstand und das Handwerk", erklärt Generalsekretär Wolfgang Steiger ( Foto ) . Die Wertgrenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern war seit den 1960er Jahren nicht angefasst worden.
 
Mit der Verständigung ist die Politik einer Kernforderung vor allem der im Wirtschaftsrat organisierten mittelständischen Familienunternehmen gefolgt. Konkret bedeutet dies eine erhebliche Entlastung von bürokratischen Pflichten und mehr finanzielle Mittel für wichtige unternehmerische Investitionen. Die entsprechende Änderung soll noch im April im Deutschen Bundestag und danach im Bundesrat beschlossen werden. Ab 1. Januar 2018 wäre diese neue Regelung gültig.
 
„Es ist wichtig, dass Deutschland ein investitionsfreundliches Klima schafft. Bei den zu erwartenden Steuermehreinnahmen in Höhe von 140 Milliarden Euro bis 2021 sind weitere Steuersenkungen ein Gebot der Stunde“, so Wolfgang Steiger weiter. Der Wirtschaftsrat fordert daher die Abschaffung des Solidaritätszuschlags, das weitere Abschmelzen des Mittelstandsbauchs bei der Einkommenssteuer, die Erhöhung der Werbekostenpauschale sowie die Reduzierung des Einkünftekatalogs bei der Einkommenssteuer von sieben auf nur noch vier Einkunftsarten. Ferner ist die Anhebung des Jahreseinkommens notwendig, ab dem der Höchststeuersatz von 42 Prozent zu greifen beginnt, von derzeit 53.000 Euro auf 70.000 Euro.