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Zoll News : Hammelhorn am Stuttgarter Flughafen.

Verstoß gegen tierseuchenrechtliche Bestimmungen

Bereits am Samstag, dem 25. Februar 2017, haben Zollbeamte am Flughafen Stuttgart das Gehörn eines Schafes im Koffer einer Familie entdeckt. Die Reisenden waren aus der Türkei gekommen und in Stuttgart gelandet. Sie hatten die seltsame Schmuggelware ( Foto )  im Gepäck versteckt.

Bei der Zollkontrolle entdeckten die Beamten das Hammelhorn, an dem sich neben Fleischresten mittlerweile auch zahlreiche Maden befanden.

Aufgrund tierseuchenrechtlicher Bestimmungen dürfen Reisende aus Drittländern keine tierischen Produkte, wie Milch, Käse oder Fleisch, einführen. "Wir erleben es oft, dass Reisende traditionelle Lebensmittel aus dem Urlaub mitbringen wollen", gibt der Pressesprecher des Hauptzollamts Stuttgart, Thomas Seemann, die Erfahrungen der Zöllner am Flughafen wieder. "Ein Schafhorn, an dem noch verweste Fleischreste hängen, ist auch für uns jetzt etwas Neues."

Das Horn wurde beschlagnahmt und wanderte erst einmal in eine Tiefkühltruhe für nichteinfuhrfähige Lebensmittel. Der Einführer der Waren, der das Horn trocknen und als Wandschmuck verwenden wollte, muss für die Kosten der Entsorgung in der Müllverbrennungsanlage aufkommen.
Themen:

#zoll #schmuggel