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Haus Grundstueck pixabay

Magdeburg-News: Finale Phase der Grundsteuerreform – Grundsteuer-Festsetzung ab 1. Januar 2025


veröffentlicht am Mittwoch, 8. Januar 2025

Magdeburg. In den kommenden Wochen werden die Städte und Gemeinden (Kommunen) – soweit nicht schon geschehen – die kommunalen Hebesätze für die Grundsteuer festsetzen. Danach versendet die zuständige Kommune, in deren Zuständigkeit sich ein Grundstück befindet, den Grundsteuerbescheid. Die ausgewiesene Grundsteuer ist an diese Kommune zu zahlen.

Die Grundlagen für die festgesetzte Grundsteuer ergeben sich aus dem Bescheid zur Feststellung des Grundsteuerwerts und aus dem darauf aufbauenden Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags auf den 1. Januar 2025. Diese Bescheide wurden durch das zuständige Finanzamt erlassen und sind den Grundstückseigentümern bereits vor einiger Zeit (seit Oktober 2022) zugegangen.

Die Grundsteuer basierte bisher auf den von den Finanzämtern festgestellten Einheitswerten. Mit Wirkung vom 1. Januar 2025 werden diese von den neuen Grundsteuerwerten abgelöst.

Sollten Grundstückseigentümer Zweifel an der Richtigkeit des Ihnen vorliegenden Grundsteuerbescheids haben, wird empfohlen dem angefügten Prüfschema zu folgen.

Details online: https://mf.sachsen-anhalt.de


Text: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Symbolfoto: pixabay