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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di.., 2. März 2021 

  1. Lob und Kritik für Linken-Antrag zu Femiziden
    Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Anhörung
  2. Kaum ein gutes Wort über IT-Sicherheitsgesetz
    Inneres und Heimat/Anhörung
  3. 203 Windenergieanlagen im Jahr 2020 rückgebaut
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort
  4. Industrie 4.0 in Deutschland
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  5. Einführung der Novemberhilfe
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  6. Ausbau und Optimierung der Verteilernetze
    Wirtschaft und Energie/Antwort


01. Lob und Kritik für Linken-Antrag zu Femiziden

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Anhörung

Berlin: (hib/SAS) Die Forderung der Fraktion Die Linke, Femizide in Deutschland zu untersuchen und zu bekämpfen, ist bei Experten grundsätzlich auf viel Zustimmung, aber auch auf Kritik im Detail gestoßen. Das zeigte eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Leitung von Sabine Zimmermann (Die Linke) am Montag, 1. März 2021. Uneins waren sich die Sachverständigen insbesondere im Hinblick auf die Verwendung des Oberbegriffs Femizid für tödliche, geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen.

Das Kernanliegen des Antrags der Fraktion mit dem Titel "Femizide in Deutschland untersuchen, benennen und verhindern" (19/23999) unterstützten sie jedoch mehrheitlich: Darin plädiert Die Linke für die Einrichtung einer Beobachtungsstelle, die jede Tötung, jeden tödlichen und vermeintlichen Suizid einer Frau in Deutschland erfasst, die Daten tagesaktuell veröffentlicht, jährlich einen Lagebericht zu "Femiziden in Deutschland" erstellt und eine umfassende Erforschung einleitet. Darüber hinaus fordert die Fraktion, das Hilfesystem bei Gewalt an Frauen entsprechend der Istanbul-Konvention auszubauen. Staatsanwaltschaften und die Polizei sollten zudem bei Tötungen von Frauen zunächst stets prüfen, ob ein Femizid vorliege. Verpflichtende Fortbildungen müssten dementsprechend bei Polizei und Justiz etabliert werden. Tötungsdelikte an Frauen und Mädchen, die aufgrund des hierarchischen Geschlechterverhältnisses begangen werden, müssten als Femizide anerkannt werden.

Diese Forderung unterstützte die Berliner Rechtsanwältin Christina Clemm ausdrücklich: Sie erlebe in ihrer Arbeit fast täglich, wie Politik, Ermittlungsbehörden und Rechtsprechung "geschlechtsspezifische, sexualisierte und sogenannte Partnerschaftsgewalt" bagatellisierten und nicht strukturell begriffen. Die Einführung des Begriffs "Femizid" und die systematische Auswertung und Dokumentation von Femiziden könnten helfen, solche Tötungsdelikte künftig besser zu verstehen und zu verhindern. Das bestehende Datenmaterial sei zu dünn, auch die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) bringe nur "unzureichenden Erkenntnisgewinn", monierte die Expertin.

Ganz anderer Meinung war Thomas Fischer, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof: Er stellte grundsätzlich in Frage, dass die Einführung einer "Fallgruppe Femizid" zu einer "besseren Analyse und Aufklärung" führe. Das Gegenteil sei sogar der Fall. Auch die Auffassung, es fehle an Daten, teilte der Sachverständige nicht: Es gebe bereits eine Vielzahl von Forschungsprojekten und -ergebnissen. Eine geschlechtsspezifisch organisierte Beobachtungsstelle sei daher weder erforderlich noch der Sache nützlich.

Ähnlich kritisch argumentierte auch die Ethnologin Susanne Schröter, Professorin an der Goethe-Universität Frankfurt: Aus ihrer Sicht sei vor allem der Begriff des Femizids nicht passgenau genug. Teils werde er zu weit gefasst, sagte sie mit Blick auf Fälle von Hasskriminalität gegen Frauen. Morde durch Frauenhasser wie Marc Lépine etwa seien zwar Femizide, hätten aber wenig mit den im Antrag der Linken genannten Fällen zu tun. Gleichzeitig wirke der Begriff zu eng, da er männliche Opfer als auch nicht tödliche Formen von Gewalt ausschließe, so Schröter.

Ulrike Lembke, Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität, sprach sich im Gegenteil klar für die Verwendung des Begriffs "Femizid" für tödliche, geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen aus. Die Zusammenfassung unter einem Oberbegriff könne zum einen helfen, Femizide besser zu verstehen und zu bekämpfen. Zum anderen habe die rechtliche Benennung eine hohe Signalwirkung, betonte die Rechtswissenschaftlerin. Einen dringenden Handlungsbedarf sah sie sowohl in den Bereichen Unterstützung und Aufklärung als auch bei der Prävention von Femiziden. "Eigentlich würde es genügen, die Istanbul Konvention umzusetzen", forderte Lembke. "Da steht schon alles drin."

Aus diesem Grund begrüßte auch Heike Herold, Geschäftsführerin des Vereins Frauenhauskoordinierung, die Initiative der Fraktion Die Linke. Femizide seien keine "bedauerlichen Einzelschicksale", sondern Tötungen von Frauen, die eingebettet seien in die ungleichen gesellschaftlichen Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern, sagte Herold. Die Debatte gegen den Begriff Femizid, gegen eine systematische Erfassung und das damit verbundene Verschieben auf die individuelle Ebene erinnere sie an die Debatte um häusliche Gewalt in den 1990er-Jahren: Damals habe es ähnlichen Widerstand gegeben, so die Expertin. Doch die Einführung des Begriffs "häusliche Gewalt" habe das Problembewusstsein erhöht und den Schutz für Frauen verbessert. Die Benennung von Femiziden könnte einen ebensolchen Prozess in Gang setzen.

Die Benennung von Femiziden als solche sah auch Monika Schröttle, Leiterin der Forschungs- und Beobachtungsstelle Geschlecht, Gewalt, Menschenrechte am Institut für empirische Soziologie (IfeS) in Nürnberg, als zentral an: "Dinge, die wir nicht benennen, werden auch nicht als solche gesehen", gab die Sozialwissenschaftlerin zu bedenken. Motivhintergrund von Femiziden seien "patriarchalische Kontrolle, Dominanz und Besitzansprüche". Diesen Motivhintergrund gelte es zu erkennen und als "niederen Beweggrund" zu qualifizieren.

Leonie Steinl, Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes (djb), teilte diese Sichtweise und betonte in ihrer Stellungnahme Femizide als "strukturelles Problem", das einen grundlegenden Bewusstseinswandel erforderlich mache. Der Juristinnenbund kritisiere besonders den strafrechtlichen Umgang mit "Trennungsmorden": "Noch immer wird der Umstand, dass die Trennung vom Tatopfer ausgegangen ist als gegen die Niedrigkeit des Beweggrunds sprechend beurteilt", erklärte Steinl. Das sei ein "zweifelhaftes Signal" und stehe aus Sicht des djb in einer "Tradition der Privilegierung von Partnerschaftsgewalt".



02. Kaum ein gutes Wort über IT-Sicherheitsgesetz

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/WID) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für mehr Sicherheit in der Informationstechnologie findet unter Sachverständigen durchweg wenig Zustimmung. Die Teilnehmer einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat begrüßten das Vorhaben eines "IT-Sicherheitsgesetzes 2.0" am Montag zwar im Grundsatz als "richtig und wichtig", befanden es in der vorliegenden Fassung aber für völlig ungenügend. Mit dem Entwurf will die Bundesregierung das seit 2015 bestehenden IT-Sicherheitsgesetz fortschreiben. Vorgesehen sind unter anderem erweiterte Eingriffbefugnisse für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie neben der technischen Kontrolle von Bauteilen der Netz-Infrastruktur auch eine Überprüfung der politischen Vertrauenwürdigkeit der Hersteller.

Für den Branchenverband Bitkom kritisierte Sebastian Artz die Vorlage als bereits im Entstehen überholt. Der Entwurf "blickt mehr zurück als gestaltend nach vorn", sagte Artz und erinnerte an die schnellen Innovationszyklen im IT-Sektor. Der "Stand der Technik", auf den der Entwurf Bezug nehme, sei ein "volatiles Konstrukt", das BSI als rein nationale Behörde auch gar nicht in der Lage, mit der Entwicklung immer Schritt zu halten. Erforderlich sei ein "dynamisches Regelwerk", das nicht allein die Vergangenheit reguliere, sondern ein Grundverständnis, in dem die Wirtschaft nicht als "Gegner" erscheine. In der vorliegenden Fassung sei der Entwurf "nur bedingt geglückt"; er bedürfe dringend der Überarbeitung.

Die "Strategie- und Ziellosigkeit des gesamten Verfahrens" geißelte Manuel Atuf von der Bonner "Arbeitsgemeinschaft Kritische Infrastruktur" (AG KRITIS), einem Zusammenschluss von derzeit 42 unabhängigen Fachleuten. Er nahm insbesondere den Zielkonflikt aufs Korn zwischen dem Interesse der Gesellschaft an einer "robusten und widerstandsfähigen" IT- Infrastruktur und dem Wunsch staatlicher Stellen, Zugänge zu verschlüsselter Kommunikation offen zu halten. Einmal mehr sei die Chance vertan worden, das BSI "unabhängig aufzustellen". Mit der ausdrücklichen Befugnis, erkannte Sicherheitslücken im Interesse der Strafverfolgung offen zu halten und zu verheimlichen, sei es vielmehr zum "Handlanger der Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste" geworden. Atuf kritisierte überdies, dass auf eine Evaluierung des bestehenden Gesetzes verzichtet worden sei.

Der Bonner Staatsrechtler Klaus Gärditz äußerte verfassungs- wie auch verwaltungsrechtliche Bedenken gegen den Paragraphen 9b des Entwurfs, der die Überprüfung der sicherheitspolitischen Vertrauenswürdigkeit ausländischer Anbieter von IT-Technologie regeln soll. Nachvollziehbar sei das Anliegen, die "digitale Souveränität" gegen Versuche auswärtiger Mächte zu sichern, manipulierte Teile einzusetzen, "um unsere Netze angreifbar zu machen". Doch genüge die Formulierung keinem rechtsstaatlichen Erfordernis. Gärditz bemängelte die "Unbestimmtheit der Eingriffsvoraussetzungen" und rügte, dass eine rechtliche Handhabe, um Entscheidungen zu überprüfen, nicht vorgesehen sei. In der derzeitigen Fassung sei die Regelung zudem praktisch kaum umsetzbar. Der Bundestag laufe hier Gefahr, mit der Verabschiedung einer "Placebo-Norm" seine Glaubwürdigkeit zu beschädigen.

Sven Herpig vom Berliner Verein "Stiftung Neue Verantwortung" bemängelte die fehlende Einbindung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie den Verzicht auf eine Evaluierung der Auswirkungen des bestehenden Gesetzes. Der Entwurf genüge zudem in keiner Weise dem Gebot des digitalen Verbraucherschutzes. Nach wie vor werde es in Deutschland möglich sein, unsichere IT-Produkte auf den Markt zu bringen. "Keine Strategie, keine Evaluierung, schlechte Einbindung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft", lautete Herpigs Fazit.

Linus Neumann vom Chaos Computer Club forderte eine Strategie, die "kompromisslos auf IT-Sicherheit" setze. Dies sei im vorliegenden Entwurf nicht der Fall. Statt einer Verpflichtung für das BSI, sein Wissen über Schwachstellen in der Infrastruktur offenzulegen und diese zu beseitigen, sei die Behörde jetzt vielmehr angehalten, mit Blick auf "überwiegende Sicherheitsinteressen" solche Lücken zu verheimlichen: "Dadurch verlieren wir die einzige vertrauenswürdige Institution. Das ist ein herber Verlust für die Bürger," klagte Neumann.

Auf "weitere Verbesserungen" des Entwurfs vor allem in Interesse der Wirtschaft drängte Martin Schallbruch von Digital Society Institute, einer Forschungseinrichtung der privaten Europäischen Hochschule für Management und Technologie in Berlin. Für die Unternehmen entstehe "wenig Mehrwert durch erweiterte Befugnisse des Staates", so Schallbruch.



03. 203 Windenergieanlagen im Jahr 2020 rückgebaut

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/CHB) Im Jahr 2020 sind in Deutschland 203 Windenergieanlagen rückgebaut worden. Daten zur zukünftig anfallenden Zahl von rückzubauenden Windenergieanlagen werden voraussichtlich erst Ende 2022 vorliegen. Dies teilt die Bundesregierung in der Antwort (19/26866) auf eine Kleine Anfrage (19/26503) der AfD-Fraktion mit.

Durch den Rückbau von Windenergieanlagen fallen laut Bundesregierung keine nennenswerten Mengen an gefährlichen Abfällen an. Derzeit läuft den Angaben zufolge beim Umweltbundesamt ein Forschungsvorhaben mit dem Titel "Entwicklung von Rückbau und Recyclingstandards von Rotorblättern".



04. Industrie 4.0 in Deutschland

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Deutschland hat das Potenzial der Leitanbieter und Leitmarkt der sogenannten Industrie 4.0 zu sein, da die heimische Elektroindustrie und der Maschinen- und Anlagenbau die dafür nötigen technologischen Standards und Marktchancen besitzt. So lautet die Einschätzung der Bundesregierung in der Antwort (19/26717) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26374). Der aktuell etablierte Rechtsrahmen könne für viele Anwendungsbereiche der zukünftigen digitalisierten und automatisierten Industrie Anwendung finden. Um die Unternehmen, auch im ländlichen Raum bei der Einführung digitaler Technologien und KI-Systemen zu unterstützen, werden die Angebote der "Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren" fortgeführt und durch weitere Beratungsstellen ergänzt. Bei der Internetversorgung der ländlichen Räume gebe es noch Handlungsbedarf. Daher werde der Ausbau von 5G durch die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft gefördert, insgesamt sollen bis zu 5.000 Sendeanlagen entstehen. Laut Bundesregierung ist zudem absehbar, dass der heimische Arbeitsmarkt den Bedarf an qualifizierten Fachkräften nicht decken kann, daher werde auf die Einwanderung aus dem europäischen und nicht-europäischen Ausland gesetzt. Daneben gebe es im Rahmen der Fachkräftestrategie weitere Programme, um die Arbeitskräfte gezielter aus- und weiterzubilden.



05. Einführung der Novemberhilfe

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Die Nothilfen für geschlossenen Unternehmen wurden parallel zu den verstärkten Corona-Maßnahmen vereinbart. Beides sei von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder in einer Telefonkonferenz am 28. Oktober 2020 beschlossen worden. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/24878) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/24343). Anschließend sei das Hilfsprogramm detailliert und rechtssicher ausgearbeitet worden. Selbstständige hätten die Hilfen daher nicht schon zu Beginn der Maßnahmen am 2. November 2020 beantragen können. Zudem habe zunächst eine für die Bewilligungsstellen der Länder maßgeschneiderte Software entwickelt werden müssen, um die elektronische Antragsstellung zu ermöglichen. Anträge für Novemberhilfe einzureichen sei dann ab dem 25. November 2020 möglich gewesen. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ermöglicht den Betroffenen laut Bundesregierung schnelle und unbürokratische staatliche Unterstützung. Um missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen zu vermeiden, werden Soloselbstständige bei der Beantragung über ein ELSTER-Zertifikat eindeutig identifiziert, außerdem erfolge eine Stichprobenprüfung aller Anträge.



06. Ausbau und Optimierung der Verteilernetze

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Die Kosten für den Ausbau der Netzinfrastruktur werden bis 2030 voraussichtlich steigen. Wie sich die zusätzlichen Kosten konkret auf die Netzentgelte der verschiedenen Spannungsebenen auswirkt, kann allerdings nicht gesagt werden, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/24576) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24175). Es werde allerdings daran gearbeitet die Netzentgelte verursachergerechter zu gestalten. So werden die Netzentgelte bis 2023 schrittweise vereinheitlicht und verminderte Netzentgelte sollen abgeschmolzen werden. Im Bereich des Engpassmanagements, also dem Ausgleich von Netzüberlastungen, erhoffe man sich hingegen Einsparungen. Die Kosten für Redispatch sollen bis 2025 um rund 214 Millionen Euro sinken.

Das Ministerium für Wirtschaft und Energie arbeite an einer Novelle der Anreizregulierungsverordnung, hierbei werde auch geprüft, wie Engpassmanagementkosten zukünftig abgerechnet werden. Die marktbasierte Beschaffung von Redispatch stehe ebenfalls im Fokus der Bundesregierung, dabei werden "verschiedene Ausgestaltungsvarianten von Redispatchmärkten mit abrufbasierter Vergütung sowie Redispatchmärkte mit (gegebenenfalls ergänzender) leistungsbasierter Vergütung" geprüft.