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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo.., 1. März 2021 

  1. Bafin-Vertreter: Auf die Wirtschaftsprüfer verlassen
    3. Untersuchungsausschuss/Ausschuss
  2. Mehr Tempo beim Netzausbau begrüßt
    Wirtschaft und Energie/Anhörung
  3. Konflikte um den Baustoff Sand
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  4. Förderprogramme für KMU
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  5. Reform des IHK-Gesetzes
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  6. Nutzung der Ladeinfrastruktur
    Wirtschaft und Energie/Antwort


01. Bafin-Vertreter: Auf die Wirtschaftsprüfer verlassen

3. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/ll) Der 3. Untersuchungsausschuss ("Wirecard") setzte seine Sitzung am Freitagnachmittag, 26. Februar 2021, mit der Befragung von zwei Zeugen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), fort. Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor Abwicklung bei der BaFin, berichtete, wie seine Abteilung nach dem Wechsel der Wirtschaftsprüfer von Ernest &Young (EY) zu KPMG, und nach dem Erscheinen des KPMG-Berichts im Frühjahr 2020 die Wirecard Bank unter verschärfte Prüfung gestellt habe. "Bereits Ende 2019 haben wir uns die Bank intensiver angeschaut."

Aufgrund der Berichte der Prüfer von EY, die nicht nur die Wirecard AG, sondern parallel auch die Wirecard Bank untersucht hatten, habe es in den Jahren 2011 bis 2018 so ausgesehen, als sei alles in Ordnung gewesen. Auf die Wirtschaftsprüfer habe man sich stets komplett verlassen. Alle Parameter hätten dafür gesprochen, dass bei der Wirecard Bank die Präventionssysteme gegen Geldwäsche in diesem Zeitraum funktioniert hätten.

"Alles war im grünen Bereich." Diese Einschätzung habe sich dann schlagartig nach dem Wechsel der Prüfer geändert. "Alles war plötzlich gelb und rot" eingefärbt, sagte Pötzsch. "Das kam für uns sehr überraschend." Man habe dann sofort alle Beteiligten "streng angeschrieben." Auch de Wirtschaftsprüfer.

Die Ausschussmitglieder wollten von Pötzsch außerdem wissen, wie die Aufgabenteilung zwischen der bayerischen Aufsichtsbehörde und der Bundesaufsicht BaFin funktioniert. Zunächst einmal sei das vollkommen Ländersache, so der Zeuge, der mit einer Reihe von E-Mails und Telefonaten konfrontiert wurde, um herauszufinden, wie beide Behörden die Frage der Zuständigkeit untereinander geklärt hätten.

Die Überprüfung eines international tätigen Konzerns sei doch für eine kleine Landesaufsichtsbehörde in Niederbayern "mit sechs, sieben Vollzeitprüfern" eine Nummer zu groß, bemerkte der Abgeordnete Matthias Hauer (CDU). Gab es nicht den Gedanken, das auf Bundesebene zu machen? Seitens der BaFin habe man "zur Kenntnis genommen, dass die Bayern gesagt haben: Wir sind zuständig", so der Zeuge. Die bayerische Behörde wollte aber lediglich genau das nicht festgestellt, sondern in einem Telefonat angefragt haben. Keinesfalls aber habe seine Behörde die Kompetenz, den Landesbehörden Aufgaben zuzuweisen oder zu entziehen, erläuterte Pötzsch.

Der Fall Wirecard sei gerade für die BaFin eine bittere Erfahrung gewesen, so Pötzsch, "aus der wir lernen müssen". Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden müsse sich bessern, man brauche einen besseren Informationsaustausch, müsse schlagkräftiger werden, den "Aufsichtsfokus" über Unternehmen erweitern. Den Bereich der Geldwäschebekämpfung solle man am besten auf die europäische Ebene heben, entsprechend dem Bereich der Bankenaufsicht und Bankenabwicklung. Nicht nur der Gesetzgeber sei gefordert, die BaFin fange bei sich "als lernende Behörde" an, aus den Fehlern von Wirecard zu lernen.

Raimund Röseler, Exekutivdirektor Bankenaufsicht, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), gab zu, dass die bisherige Praxis der Bankenaufsicht im Fall Wirecard versagt habe und erläuterte die Arbeitsteilung zwischen BaFin und Bundesbank, "vergleichbar mit den meisten Aufsichtsbehörden der Welt." "Wirecard hat deutlich gemacht, dass die klassische Aufsicht nicht ausreicht", um die tatsächlichen Risiken eines Instituts zu beurteilen. Man müsse die Bankenaufsicht, zusammen mit den anderen Aufsichtsbereichen neu aufstellen.

Der Fall Wirecard sei der größte Betrugsfall in der deutschen Finanzwelt der Nachkriegsgeschichte. Diesem gigantischen, und mit einem Maximum an krimineller Energie aufgetürmten Lügengebilde sei auch die Finanzaufsicht auf den Leim gegangen. "Bis heute wissen wir nicht genau, was passiert ist." Warum und wohin 1,9 Milliarden Euro bei Wirecard einfach verschwinden konnten.

Bis 2018 habe man immer die einwandfreien Jahresabschlüsse von EY gehabt und die Eigentümer von Wirecard als zuverlässig erachtet. Dann aber habe es ab Februar 2020 die Presseberichte, die konkreten Vorwürfe der Financial Times, gegeben, die es auf einen Prozess mit Wirecard habe ankommen lassen. Wirecard klagte. Da habe man sich gedacht: Da muss irgendetwas dran sein. "Die Presseberichte gaben uns zu denken", sagte Röseler. Auf der anderen Seite habe die Wirecard Bank damals glaubhaft versichern können, nicht betroffen zu sein.

Da Wirecard nicht als Finanzholding klassifiziert gewesen sei, habe sich die Aufsicht der BaFin auch auf die Wirecard Bank beschränkt, die letztlich "zur Unterstützung des gigantischen Betrugs bei Wirecard missbraucht" worden sei. An dem Geschäftsgebaren der Bank sei an sich kaum etwas Verwerfliches gewesen, auch deren Kreditvergabe an Tochtergesellschaften des Konzerns sei nicht per se verwerflich.

Hätte eine frühere Einstufung der Wirecard AG als Ganzes als Finanzholding, inklusive der Wirecard Bank, nicht alles früher auffliegen lassen und Schlimmeres verhindern können? Diese Frage stellten die Abgeordneten auch dem Exekutivdirektor Bankenaufsicht.

Unter den Fachkollegen sei dies immer wieder erörtert worden, so Pötzsch, aber sowohl 2017 als auch 2020, bei einer rückwirkenden Prüfung, habe Einigkeit bestanden, Wirecard nicht als Finanzholding zu klassifizieren. Man sei sich einig gewesen, dass das Schlüsselkriterium der Vermögensgegenstände, angewendet auf den Zahlungsdienstleister Wirecard ungeeignet sei. Außerdem gebe der gesetzliche Rahmen einen Ermessensspielraum bei der Klassifizierung. Es gebe somit keinen Automatismus.

Bereits 2017 sei doch die Frage aufgekommen, warum die BaFin nicht die gesamte Wirecard AG zum Gegenstand ihrer Prüfung machen solle, wussten die Abgeordneten. Auch der Präsident der BaFin, Felix Hufeld, also der Dienstherr Röselers, sei doch bereits davon ausgegangen, dass Wirecard insgesamt als Finanzholding einzustufen sei. Aber das sei offenbar nicht die einheitliche Meinung des Hauses gewesen. Auch rückblickend sei die damalige Einstufung richtig gewesen, bekräftigte Röseler. "2020 sind wir immer noch zu der gleichen Entscheidung gekommen."

Nach dem KPMG-Report im April 2020 "haben wir dann gesagt, wir müssen das ganze Thema neu bewerten und neu prüfen." Die BaFin habe zu der Frage eine Task Force eingerichtet. Die dann allerdings vom Lauf der Ereignisse überholt und durch ein Ereignis überflüssig gemacht wurde: Die Insolvenz der Wirecard AG. Von da an habe sich die BaFin einfach wieder auf die Prüfung der Bank konzentrieren können, die weiterhin bestehe.



02. Mehr Tempo beim Netzausbau begrüßt

Wirtschaft und Energie/Anhörung

Berlin: (hib/FLA) Die von der Bundesregierung beabsichtigte Beschleunigung des Telekommunikations-Netzausbaus ist ungeachtet zahlreicher kritischer Anmerkungen von Experten prinzipiell begrüßt worden. Das zeigte sich schon im ersten Teil einer auf zwei Mal zwei Stunden angesetzten Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie am Montag unter Leitung von Klaus Ernst (Die Linke).

Es ging um den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - TKG, 19/2610819/26964) zusammen mit einem Antrag der FDP-Fraktion (19/26117) und drei Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2653119/2653219/26533). Mit der TKG-Novelle soll insbesondere die EU-Richtlinie 2018 / 1972 vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in nationales Recht umgesetzt werden.

Jürgen Grützner (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten) sah in der vorgeschlagenen Novellierung die absehbar letzte Chance, einen Regulierungsrahmen zu schaffen, der Anreize für Investitionen in Glasfasernetze setze. Er beklagte, dass es zu deutlich mehr Bürokratie kommen werde. Die Branche sei an der Kapazitätsgrenze: "Man kann Bagger nicht durch Gesetze ersetzen." Es sei ein Konzept erforderlich, das den Übergang von der Kupfer- in die Glasfaserwelt beinhalte und der Bundesnetzagentur einen Rahmen anbiete, der höchstmögliche Investitionen in Gigabitnetze sicherstelle. Sollte das abgeschriebene Kupfernetz der Telekom weiter "vergoldet" werden, wie er sich ausdrückte, würden dem Markt die Investitionsmittel entzogen, die für einen flächendeckenden Ausbau mit hochleistungsfähigen Netzen erforderlich seien. Auch die Telekom gehe nicht davon aus, dass sie den Glasfasernetzausbau allein stemmen könne.

Wolfgang Kopf (Deutsche Telekom) bescheinigte dem Regierungsentwurf zwar gute Ansätze. Aber es würden längst nicht alle Chancen ergriffen, Investitionen in Glasfaser und 5G konsequent zu fördern. Statt Investitionen zu erleichtern und zu schützen, seien zusätzliche Eigentumseingriffe sowie neue Ausbauhürden vorgesehen. Insgesamt sei zu befürchten, dass es zu mehr statt weniger Regulierungen komme. Und die Vorschriften, die Erleichterungen bringen sollten, reichten bei weitem nicht aus.

Torsten J. Gerpott (Universität Duisburg-Essen) sah keine Notwendigkeit, die vorgesehenen Regelungen für die Aufrüstung auf Glasfaserfähigkeit innerhalb von Bestandsgebäuden zu ändern. Die Kosten könnten ohnehin als Modernisierungsumlage bei der Miete geltend gemacht werden. Der Wettbewerb im Bereich Glasfasernetze finde außerhalb des Anschlusspunktes im Keller statt.

Christoph Heil (ver.di) machte im Entwurf eine Intensivierung des ohnehin schon hohen Regulierungsniveaus aus. Insbesondere den Netzbetreibern würden weitere aufwendige Pflichten auferlegt, ohne die Mehrbelastung an anderen Stellen, zum Beispiel durch weitere Investitionsanreize, zu kompensieren. Ebenfalls nicht erkennbar sei die Ausrichtung auf gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Er kritisierte eine Gleichbehandlung von Unternehmen, die auch für Firmen gelte, die Gesetze zu Mitbestimmung oder Betriebsverfassung missachteten oder verletzten.

Thomas Fetzer (Universität Mannheim) befand, der Gesetzentwurf nutze bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht gerade in umstrittenen Bereichen wie dem Recht auf schnelles Internet und der Frequenzordnung unionsrechtlich vorgesehene Umsetzungsspielräume Pläne sehr weitgehend. Er versicherte, verfassungsrechtliche Bedenken bestünden grundsätzlich nicht.

Justus Haucap (Universität Düsseldorf) versprach sich von der Umlagefähigkeit bei Nebenkosten Investitionsanreize. Es sei deutlich einfacher, wenn der Zuschlag für ein ganzes Objekt erfolge. Sammelbestellungen böten große Vorteile. Er könne verstehen, dass die Mobilfunkbetreiber die Frequenzen gerne geschenkt bekommen würden. Doch solle auf jeden Fall an Versteigerungen festgehalten werden. Es sei nicht einzusehen, warum der Steuerzahler auf diese Gelder verzichten solle.

Peer Heinlein (Heinlein Support) erklärte, schon die bisherigen Regelungen zu Überwachungs- und Auskunftsverfahren seien ein erheblicher wirtschaftlicher wie auch politischer Nachteil und unterliefen das Ziel der digitalen Souveränität. Die Vorgaben sollten gelockert werden statt neue aufzuerlegen.

Lina Ehrig (Verbraucherzentrale Bundesverband) begrüßte den Gesetzentwurf, sah aber in einzelnen Punkten noch Verbesserungsbedarf. So müssten Versorgungsausfälle des Telefon- und Internetanschlusses innerhalb eines Kalendertages behoben werden. Sonst seien die Verbraucher zu entschädigen. Telekommunikationsverträge sollten nach Ablauf von sechs Monaten nach Vertragsabschluss erstmals unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündbar sein, forderte sie.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber erkannte an, dass im Laufe des Abstimmungsprozesses innerhalb der Regierung einige der datenschutzrechtlich zu kritisierenden Neuregelungen wieder gestrichen worden seien. Der finale Gesetzentwurf begegne dennoch einigen datenschutzrechtlichen Bedenken. So seien die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung nicht nennenswert geändert worden. Sie sollten aber vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs neu gefasst werden, verlangte er.

Der Vizepräsident der Bundesnetzagentur, Wilhelm Eschweiler, strich heraus, dass im Kundenschutzteil des Gesetzentwurfs erhebliche Neuerungen geplant seien, etwa bei der Höchstlaufzeit von Verträgen. Die Umsetzung werde für die künftige Arbeit der Bundesnetzagentur einen hohen Stellenwert besitzen.



03. Konflikte um den Baustoff Sand

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Derzeit sind keine Änderungen an den Regelungen für den Abbau von Baurohstoffen geplant. Darüber berichtet die Bundesregierung in einer Antwort (19/26491) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26104). Sand, Kies, Schotter und Splitt seien zwar wichtig für die Betonproduktion, über Preissteigerungen bei Bauprojekten aufgrund von Rohstoffknappheit gebe es aber keine Informationen. Es seien auch keine Hinweise auf einen illegalen Abbau von Sand oder ähnlichen Ressourcen in Deutschland bekannt. Nach Angaben der Bundesregierung importieren Unternehmen aus Deutschland Steine in großen Mengen aus europäischen Nachbarländern, etwa Norwegen oder Frankreich, gleichzeitig gehen große Mengen als Export ins Ausland, etwa in die Niederlande. Derzeit bestehe allerdings Klärungsbedarf bei der Einführung der Ersatzbaustoffordnung. Nach Ansicht der Bundesregierung könnten die vom Bundesrat beschlossenen Maßgaben die Kreislauf- und Bauwirtschaft zusätzlich belasten. Es müsse geprüft werden, ob durch eine Einschränkung des Einsatzes von mineralischen Ersatzbaustoffen (zum Beispiel Recyclingbeton) Bauen erschwere und verteuere. Die Bundesseite werde sich erneut mit den Beschlüssen befassen.

International gebe es immer wieder Konflikte um Sandabbau, diese seien aber vor allem innenpolitisch motiviert. Meist handele es sich um Interessenskonflikte zwischen Landwirtschaft, Umweltschutz und Bauwirtschaft. In den letzten Jahren verhängten einzelne Staaten vermehrt Exportverbote aufgrund von Sandknappheit, dies habe aber nicht zu zwischenstaatlichen Konflikten geführt.



04. Förderprogramme für KMU

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Die Bundesregierung geht davon aus, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schwer von der Corona Krise betroffen sind. Das schreibt sie in einer Antwort (19/25602) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/24769). Aufgrund ihrer höheren Flexibilität kommen sie im Schnitt allerdings besser durch Krise als Großunternehmen, die Dauer und Schwere des weiteren Infektionsverlaufs werde entscheiden sein für die wirtschaftliche Belastung der Unternehmen. Der Bund biete verschiedene Corona-Hilfsprogramme, auch für KMU, an. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen auch Geld aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds erhalten, der sich eigentlich an größere Unternehmen richte. Bei der regulären KMU-Förderung hätten sich die Schwerpunkte in den letzten Jahren verschoben. So habe zunächst die Bewältigung der Finanzkrise im Vordergrund gestanden, wohingegen seit einigen Jahren die Energiewende und Digitalisierung, sowie Fachkräftemangel im Zentrum der Förderung stehen würden. Derzeit gebe es 104 KMU-Förderprogramme der Bundesregierung, die unter www.foerderdatenbank.de nachgeschlagen werden können. Das am 1. Januar 2020 gestartete gesamtdeutsche Fördersystem unterstütze mit mehr als 20 Programmen besonders die KMU in strukturschwachen Regionen. Auch im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)" fördern Bund und Länder KMU. So entfielen 96 Prozent der Förderung im gewerblichen Bereich auf Projekte von KMU, was 88 Prozent aller GRW-Mittel entspreche.



05. Reform des IHK-Gesetzes

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Die Bundesregierung will die Novellierung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) noch vor der Sommerpause beschließen. In einer Antwort (19/25598) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25055) schreibt sie, dass der Referentenentwurf am 11. Dezember 2020 in die Ressortabstimmung gegangen ist, die Länder- und Verbändebeteiligung wurde am 15. Dezember eingeleitet. Nach der Kabinettsbefassung beschäftige sich der Bundestag mit dem Entwurf. Die zweite Lesung des Bundesrates soll vor Juli erfolgen. Der Gesetzentwurf stelle einen deutlichen Eingriff in die bisherige Struktur des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) dar. Eine Erweiterung der Kompetenzen sei allerdings nicht geplant, das Gesetz solle die aktuellen Kompetenzen konkretisieren und für mehr Rechtssicherheit sorgen.

Derzeit gebe es Verfahren gegen mehrere IHKs, die IHK Nord Westfalen sei vom Bundesverwaltungsgericht bereits zum Austritt aus dem DIHK verpflichtet worden. Damit sei die verfassungsrechtlich notwendige Vollständigkeit des DIHK auf Bundesebene nicht mehr gegeben. Bei weiteren Austritten ergäben sich Finanzierungsprobleme, zudem sei eine Vertretung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft auf nationaler und internationaler Ebene nicht mehr möglich.



06. Nutzung der Ladeinfrastruktur

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Die neue Ladesäulenverordnung soll bis Mitte des Jahres in Kraft treten. Derzeit befinde sich der Referentenentwurf in der Ressortabstimmung, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/26716) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/26354) hervorgeht. Die Nutzerfreundlichkeit der aktuell vorhandenen Ladeinfrastruktur sei verbesserungswürdig. Daher sehe der aktuelle Entwurf der neuen Verordnung ein einheitliches Bezahlsystem für das sogenannte Ad-hoc-Laden an öffentlichen Säulen vor. Weiterhin soll eine Schnittstelle aufgebaut werden, um Standortinformationen oder den Belegungsstatus auszugeben. Eine eigene beziehungsweise anbieterunabhängige App, die das Bezahlen an Ladesäulen ermöglichen soll, sei aber nicht geplant. Die Bundesnetzagentur biete auf ihrer Webseite eine anbieterunabhängige Karte an, die alle öffentlichen Ladepunkte in Deutschland aufführe. Zudem sei bei allen neueren Säulen das sogenannte "punktuelle Laden" möglich, welches Bar, per Karte oder per App abgerechnet werden kann. Die Bundesregierung prüfe derzeit eine Änderung der Preisangabenverordnung, sodass zukünftig auch beim "punktuelle Laden" die Pflicht zu einer Preisangabe vorgeschrieben werden soll.

Die Preisgestaltung überlasse die Bundesregierung allerdings den Ladesäulenbetreibern, auch bei öffentlich geförderten Säulen sei kein Preis vorgeschrieben. Im Bereich der Ladeinfrastruktur gebe es kein Marktversagen, die aktuelle Lage sei als Markthochlauf einzuordnen, den Bund, Länder und Kommunen mit Förderprogrammen unterstützen. Von den aktuell bereitgestellten 251,7 Millionen Euro Bundesförderung seien 27,8 Millionen Euro abgerufen worden, etwa elf Prozent. Ein weiteres Förderprogramm soll im Sommer 2021 veröffentlicht werden, um nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur etwa für Mitarbeiterparkplätze und Unternehmensflotten zu fördern. Andere Anreize, zum Beispiel Ladekarten für Dienstwagennutzer, seien nicht geplant. Auch eine Regulierung von Blockiergebühren werde es zunächst nicht geben, die Bundesregierung verfolge das Thema aber aufmerksam. Zudem untersuche das Verkehrsministerium derzeit, ob solche Gebühren einen Mehrwert bringen.

Der Markt für Ladesäulen sei derzeit sehr zersplittert. 2.362 Unternehmen betrieben öffentliche Ladeinfrastruktur, wobei die 104 größten Betreiber rund zwei Drittel der gemeldeten Säulen bewirtschafteten. An Normalladepunkten gebe es im Durchschnitt täglich 0,2 Ladevorgänge, bei Schnellladepunkten seien es 0,6, dabei würden 13,09 kWh beziehungsweise 14,79 kWh abgegeben.