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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo.., 1. März 2021 

  1. Zusammenhang von Wohngeld und Mietendeckel
    Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antwort
  2. Geschäftsverhalten von Amazon
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  3. Förderung von stationären Luftfiltern
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  4. Perspektiven der Postzustellung
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  5. Keine Extra-Hilfen für Skiliftbetreiber
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  6. Ausfuhr von deutschen Kriegswaffen
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  7. HPI Schul-Cloud läuft weitgehend fehler- und störungsfrei
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort
  8. Weiterentwicklung der KI-Strategie
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort


01. Zusammenhang von Wohngeld und Mietendeckel

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Die Berechnung des Wohngeldes in Berlin orientiert sich an der unter Berücksichtigung des Mietendeckels vereinbarten Miete. Eine gegebenenfalls vereinbarte höhere Miete für den Fall der Verfassungswidrigkeit des Mietendeckels kann bei der Berechnung nicht herangezogen werden schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/25987) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25723). Demnach gelte bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausschließlich die nach dem Mietendeckel vorgesehene Miete.

Wie viele Haushalte aufgrund von abgesenkten Mieten weniger oder kein Wohngeld mehr bekommen sei nicht bekannt. Nach Angaben der Bundesregierung gebe es ebenfalls keine Kenntnis über die Anzahl von neu zu berechnenden Wohngeldbewilligungen. Diese müssen bei einer Mietminderung von mehr als 15 Prozent von Amts wegen neu geprüft werden. Die automatische Erhöhung des Wohngeldes (Dynamisierung) werde auch weiterhin in Berlin gelten, da die zugrundeliegenden Indexwerte für ganz Deutschland berechnet werden. Auch im Bundeshaushalt seien die Effekte des Berliner Mietendeckels nicht gesondert berücksichtigt worden, Einsparungen habe es daher nicht gegeben.



02. Geschäftsverhalten von Amazon

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Beim Bundeskartellamt hat laut Bundesregierung es Beschwerden über das Verhalten von Amazon gegeben. Der Internethändler soll eigene Produkte gezielt höher platziert haben als die von anderen Händlern und Daten von Mitbewerber genutzt haben, um eigene Produkte zu entwickeln, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/24873) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24340). Dieses Verhalten könne kartellrechtlich relevant sein. Das Bundeskartellamt beobachte den Händler genau, zudem untersuche die Europäische Kommission den Sachverhalt derzeit. Nach einer vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamts verfüge Amazon über eine marktbeherrschende Stellung, vertiefte Ermittlungen habe es dazu allerdings noch nicht gegeben. Entsprechend mächtige Unternehmen unterlägen dem kartellrechtlichen Missbrauchsverbot und sind daher strengeren Verhaltensregeln unterworfen. Die Bundesregierung verweist in der Antwort auch auf den Entwurf des GWB-Digitalisierungsgesetzes, das die Marktüberwachung auch in digitalen Märkten erleichtern soll.



03. Förderung von stationären Luftfiltern

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Die Bundesregierung sieht bei einem Einsatz von mobilen Luftfiltern viele Defizite, die den Reinigungserfolg mindern können. Das schreibt sie in einer Antwort (19/25978) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25521). Zum einen erhöhten diese Anlagen nicht den Frischluftanteil, zum anderen bestehe die Gefahr, dass die baulichen Gegebenheiten nicht hinreichend berücksichtigt werden. Auch Wartung und ordnungsgemäße Filterwechsel seien große Herausforderungen bei mobilen Anlagen. Daher fördere das Bundesprogramm Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten nur stationäre Anlagen. Diese Anlagen seien mit einem Regelvolumenstrom von mindestens 1.500 Kubikmeter je Stunde besonders leistungsfähig. Aufgrund des begrenzten Fördervolumens bleibe der Empfängerkreis auf öffentliche Einrichtungen beschränkt. Unternehmen könnten allerdings im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfen umgesetzte bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten geltend machen und anteilig gefördert werden.



04. Perspektiven der Postzustellung

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Die Bundesregierung will den rechtlichen Rahmen der Postzustellung weiterhin reformieren. Eine umfassende Überarbeitung des Postgesetzes wurde aber aufgrund der Corona-Krise zurückgestellt, sodass kurzfristig nur einzelne wichtige Anpassungen erfolgen sollen, schreibt sie in der Antwort (19/25935) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25433). Auch die bisherigen, das Gesetz ergänzenden Verordnungen stünden auf dem Prüfstand. So sei die Post-Universaldienstleistungsverordnung seit 2002 nicht mehr wesentlich verändert worden, es gebe keinen besonderen Bedarf an kurzfristigen Anpassungen. Daher spreche viel dafür, die postrechtlichen Regelungen in einem zusammenhängenden Rechtsakt zu bündeln, um die Rechtssicherheit und Transparenz zu verbessern.

Bei der zu erwartenden Überarbeitung der europäischen Postdienst-Richtlinie 97/67/EG sei es nötig, den Mitgliedsstaaten ausreichend Flexibilität zu ermöglichen. Die Mindestvorgaben der Richtlinie dürften von den Mitgliedsstaaten nicht unterschritten werden. Aufgrund der Digitalisierung werde es mittel- und langfristig allerdings zu großen Herausforderungen im Postmarkt kommen. Die Wirtschaftlichkeit der Briefzusteller werde bei den perspektivisch sinkenden Briefsendungen unter Druck geraten, hier müsse ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Universaldienstvorgaben und den dafür anfallenden Kosten gefunden werden. Es gelte aber weiterhin der Grundsatz, ein flächendeckendes Filial- und Briefkastennetzes aufrechtzuerhalten. Dabei müssten besonders die demografische Entwicklung und die Teilhabe des ländlichen Raums berücksichtigt werden.



05. Keine Extra-Hilfen für Skiliftbetreiber

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Ein gesondertes Hilfsprogramm für geschlossene Skilifte ist von der Bundesregierung nicht geplant. Das schreibt sie in einer Antwort (19/26714) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26447). Den betroffenen Bundesländern stehe es jedoch offen, eigene Hilfsprogramme aufzulegen. Die Skiliftbetreibern könnten allerdings die allgemeinen Corona-Hilfsmaßnahmen beanspruchen, dazu zählten die November- und Dezemberhilfe, sowie die Überbrückungshilfen III. Auch die KfW biete mit dem Schnellkredit und dem KfW-Sonderprogramm liquiditätssichernde Maßnahmen an. Bei der Berechnung der Hilfen gelten für Skiliftbetreiber dieselben Regeln und Referenzmonate wie für alle anderen Unternehmen, heißt es in der Antwort. Eine Ausweitung der Referenzzeiträume, um eine höhere Fördersumme zu erhalten, sei weder praktikabel noch vermittelbar.



06. Ausfuhr von deutschen Kriegswaffen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Die Bundesregierung erteilt den Abgeordneten Auskunft über den Ausfuhrwert und die Bestimmungsländer verschiedener Kriegswaffen. In einer Antwort (19/26647) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25913) heißt es, dass aufgrund der abgefragten Einzeldaten die wenigen Unternehmen der Branche re-identifiziert werden könnten, sodass die Auskünfte zum Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als "VS - Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft werden. Berechtigte Personen können die Informationen im Bundestag einsehen. Die Abgeordneten hatten sich nach der Ausfuhr von Panzerkampfwagen, Artilleriewaffen, Bomben und Kriegsschiffen erkundigt.



07. HPI Schul-Cloud läuft weitgehend fehler- und störungsfrei

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die HPI Schul-Cloud läuft weitgehend fehler- und störungsfrei. Kurzfristige Lastspitzen können mittlerweile besser abgefangen werden. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/26791) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26392). Die Bundesregierung betont, dass der Einsatz von Lernplattformen in Schulen in die Bildungshoheit der Länder falle. Der Bundesregierung liege keine systematische Übersicht mit Anspruch auf Vollständigkeit vor. Die HPI Schul-Cloud werde in Brandenburg, Niedersachsen und Thüringen als landesweit nutzbare Lösung angeboten.



08. Weiterentwicklung der KI-Strategie

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Für die Weiterentwicklung der Strategie der Künstlichen Intelligenz (KI) steht die Bundesregierung in engem Austausch mit Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft sowie den Ländern der EU und anderen nationalen wie internationalen Akteuren. Dabei setze sie konsequent auf die Einbeziehung internationaler Expertise. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26837) auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/26462) zur KI-Strategie.

Laut Bundesregierung werde die Auswahl der KI-Kompetenzzentren durch ein ausschließlich mit internationalen Expertinnen und Experten besetztes Gutachtergremium begleitet. Die Bundesregierung unterstreicht, dass sie in dem Kapitel "Ausgangslage" in ihrem Fortschreibungsbericht vom 2. Dezember 2020 zur KI-Strategie dargelegt habe, welche Entwicklungen seit dem Beschluss der KI-Strategie am 15. November 2018 berücksichtigt worden sind. Es seien außerdem in allen Handlungsfeldern relevante Impulse aus der Arbeit der Enquete-Kommission "Künstliche Intelligenz - Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale" des Deutschen Bundestages aufgenommen worden.

Mit den zusätzlichen zwei Milliarden Euro, die im Konjunktur- und Zukunftspaket zur Bewältigung der Pandemie bis 2025 für den Bereich KI vorgesehen sind, will die Bundesregierung nach eigenen Angaben fünf Schwerpunktgebiete finanzieren. Dazu gehört der Ausbau der Supercomputing-Infrastruktur in Deutschland, die systematische Bereitstellung von Daten für KI-Anwendungen, die Stärkung der KI-Kompetenzzentren und Verzahnung mit Anwendungshubs, der Aufbau von KI-Ökosystemen von internationaler Strahlkraft und die Verbesserung der Attraktivität des KI-Standortes Deutschland für Spitzenforscher und Nachwuchstalente.