header-placeholder


image header
image
plenum teaser sitzungsverlauf bild  1

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo.., 1. März 2021 

  1. Angepasste Regelungen zu Medizinprodukten
    Gesundheit/Gesetzentwurf
  2. Zielverfehlung bei Energieverbrauch im Gebäudesektor
    Wirtschaft und Energie/Unterrichtung
  3. Förderung von Masken-Produktion
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  4. Haltung zu Stiftungsgründung rund um Nord Stream 2
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  5. Mehr als 25 Millionen Downloads für Corona-Warn-App
    Gesundheit/Antwort
  6. Keine Legaldefinition für versicherungsfremde Leistungen
    Gesundheit/Antwort
  7. Zahlreiche Vorschläge für Neuordnung der Sterbehilfe
    Gesundheit/Antwort
  8. Keine Angaben zu Suizidversuchen
    Gesundheit/Antwort


01. Angepasste Regelungen zu Medizinprodukten

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Nach der Corona-bedingten Verschiebung des Geltungsbeginns der EU-Verordnung 2017/745 über Medizinprodukte hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des sogenannten Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG) (19/26942) vorgelegt. Damit würden Anpassungen im MPDG und weiteren Gesetzen vorgenommen, die infolge der Verschiebung notwendig seien, heißt es.

Der Geltungsbeginn der Verordnung 2017/745 wurde vom 26. Mai 2020 um ein Jahr auf den 26. Mai 2021 verschoben. Der kurzfristige Änderungsbedarf wurde 2020 im zweiten Bevölkerungsschutzgesetz berücksichtigt. Der aktuelle Entwurf sieht diverse Änderungen im MPDG vor.

Das Gesetz dient der Anpassung an EU-Verordnungen. Ziel der Reform ist ein reibungslos funktionierender Binnenmarkt für Medizinprodukte sowie hohe Standards für die Qualität und Sicherheit von Medizinprodukten. Die EU-Verordnung 2017/745 zu Medizinprodukten soll im Mai 2021 in Kraft treten, die EU-Verordnung 2017/746 zu in-vitro Diagnostika im Mai 2022.

Die jetzt geplanten Änderungen betreffen unter anderem Übergangsvorschriften, Meldepflichten des Prüfers oder Hauptprüfers an den Sponsor einer klinischen Prüfung, Verfahrungsregelungen für die Risikobewertung von Medizinprodukten, die Eigentum des Patienten sind und eine Regelung der zuständigen Marktüberwachungsbehörde für über das Internet angebotene Produkte.



02. Zielverfehlung bei Energieverbrauch im Gebäudesektor

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/PEZ) Der Endenergieverbrauch im Gebäudesektor ist 2019 um 4,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Damit werde das Einsparziel für 2020, ein Minus von 20 Prozent zum Wert von 2008, nicht erreicht werden können, erklärt die Bundesregierung im Achten Monitoring-Bericht "Die Energie der Zukunft", den sie als Unterrichtung (19/26640) vorgelegt hat. Seit 2008 sei der Endenergieverbrauch in diesem Bereich um durchschnittlich ein Prozent pro Jahr gesunken. Neue Impulse erhofft die Bundesregierung nun von der Renovierungsstrategie für Gebäude, die einen Fahrplan mit Indikatoren und Zwischenzielen zum Erreichen der Energie- und Klimaziele beinhalte. Der Wärmewende komme ebenfalls entscheidende Bedeutung zu.

Der Endenergieverbrauch im Verkehr stieg 2019 um 1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr und entwickelte sich damit "weiterhin gegenläufig zu dem Einsparziel für 2020 (minus zehn Prozent)", wie die Bundesregierung weiter erklärt. 2019 waren es den Angaben zufolge 7,2 Prozent weniger als im Basisjahr 2005. "Erhebliche weitere Anstrengungen sind erforderlich, um so schnell wie möglich eine Trendumkehr einzuleiten", hält die Bundesregierung fest.

Insgesamt sank der Primärenergieverbrauch in Deutschland 2019 um 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit sei der Verbrauch auf den niedrigsten Stand seit Anfang der 1970er-Jahre gefallen, heißt es. Gleichwohl würden die Klimaziele für 2020 nicht erreicht.



03. Förderung von Masken-Produktion

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Im Programm zur Förderung von Investitionen in die Vliesstoff-Produktion sind bis Ende August 2020 Anträge mit einem Volumen von mehr als 39,9 Millionen Euro bewilligt worden. Damit würden die Fördermittel von 40 Millionen Euro vollständig ausgeschöpft, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/26772) auf eine Anfrage (19/26415) der Fraktion Die Linke. Bei der Investitionsförderung für Schutzmasken wurden den Angaben zufolge im sogenannten Sprinterprogramm 124 Förderbescheide mit einem Gesamtvolumen von etwa 11,1 Millionen Euro erteilt. Im sogenannten Innovationsmodul belaufe sich das Volumen der bewilligten Anträge auf 36,1 Millionen Euro. Im Sprintermodul seien bislang mehr als 8,5 Millionen Euro ausgezahlt worden, im Innovationsmodul noch nichts. Wegen beihilferechtlicher Bestimmungen erfolge die Auszahlung von Fördermitteln erst nach Beendigung des Vorhabens und Vorlage des Verwendungsnachweises bei der Bewilligungsbehörde, heißt es.



04. Haltung zu Stiftungsgründung rund um Nord Stream 2

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die im Zusammenhang mit dem Pipeline-Projekt Nord Stream 2 gegründete Stiftung "Klima- und Umweltschutz MV" ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Angelegenheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Man habe die Landesentscheidung, eine solche Stiftung zu gründen, zur Kenntnis genommen, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/26799) auf eine Kleine Anfrage (19/26326) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Nach Ansicht der Fragesteller ist die Stiftung nur zur Fertigstellung der umstrittenen Pipeline da.



05. Mehr als 25 Millionen Downloads für Corona-Warn-App

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Corona-Warn-App (CWA) ist nach Einschätzung der Bundesregierung eine wichtige Ergänzung der Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter. Auch Begegnungen mit Unbekannten im öffentlichen Raum könnten mit Hilfe der App erfasst und schneller identifiziert werden, heißt es in der Antwort (19/26795) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/26028) der AfD-Fraktion.

Die CWA leiste neben den AHA+L-Regeln (Abstand, Hygiene, Maske, Lüften), der Teststrategie und weiteren Vorkehrungen einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die mehr als 25 Millionen Downloads, die Übermittlung von mehr als 7,9 Millionen Testergebnissen und mehr als 227.000 Infizierte, die ihr positives Testergebnis geteilt und so andere Personen gewarnt hätten, stünden für die hohe Akzeptanz der App.



06. Keine Legaldefinition für versicherungsfremde Leistungen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Für die sogenannten versicherungsfremden Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es nach Angaben der Bundesregierung keine Legaldefinition. Insofern sei eine differenzierte Darstellung nach der Art von versicherungsfremden Leistungen nicht möglich, heißt es in der Antwort (19/26843) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/26464) der AfD-Fraktion.



07. Zahlreiche Vorschläge für Neuordnung der Sterbehilfe

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben zahlreiche Vorschläge für eine Neuordnung der Sterbehilfe vor. Es seien bislang 55 Stellungnahmen und Beiträge von Verbänden, Organisationen, Kirchen und Sachverständigen an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) übermittelt worden, heißt es in der Antwort (19/26666) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/26281) der FDP-Fraktion.

Hinzu komme der Entwurf für einen interfraktionellen Antrag von Bundestagsabgeordneten sowie ein Gesetzentwurf von einer anderen Gruppe von Abgeordneten. Dies spreche dafür, dass die Abgeordneten des Bundestags eine Befassung aus der Mitte des Parlaments heraus anstrebten.

Das BMG habe in Ausarbeitung der Stellungnahmen einen hausinternen Arbeitsentwurf erstellt. Eine abschließende Positionierung der Bundesregierung über das Ob und Wie einer möglichen Neuregelung der Sterbehilfe liege jedoch noch nicht vor.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, sind seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Sterbehilfe vom 2. März 2017 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 209 Anträge auf Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels gestellt worden. Kein Antrag wurde bewilligt, 136 Anträge wurden abgelehnt, etliche Verfahren sind noch anhängig.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte damals entschieden, dass unheilbar kranken Patienten im Extremfall der Anspruch auf Medikamente zur schmerzlosen Selbsttötung nicht verwehrt werden darf. Voraussetzung ist, dass der Patient frei entscheidet und es keine zumutbare Alternative gibt.

Der Bundestag hatte 2015 die Sterbehilfe neu geregelt und die organisierte, geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt. Das Bundesverfassungsgericht kippte die Regelung jedoch im Februar 2020. Das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verletze das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Der entsprechende Strafrechtsparagraf 217 sei nichtig, hieß es.



08. Keine Angaben zu Suizidversuchen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse über die Häufigkeit von Suizidversuchen vor. Solche Aspekte würden im Rahmen der Todesursachenstatistik nicht erhoben, heißt es in der Antwort (19/26850) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/26492) der AfD-Fraktion.