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Christoph Schmitz

Sachsen-Anhalt-News: Rundfunkfinanzierung: ver.di kritisiert Ankündigung der CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt, der geplanten Beitragsanpassung nicht zuzustimmen

Mittwoch, den 18. November 2020

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die Ankündigung der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, der geplanten Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht zuzustimmen, scharf. „Die Entscheidung der CDU-Fraktion ist ein fatales Signal für die öffentlich-rechtlichen Anstalten und richtet sich gegen den verfassungsrechtlich festgestellten Anspruch auf bedarfsgerechte Finanzierung“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz (Foto).

Die geplante Steigerung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent tritt am 1. Januar 2021 bundesweit nur unter der Voraussetzung in Kraft, dass alle 16 Länderparlamente zustimmen. In Sachsen-Anhalt zeichnet sich als einzigem Bundesland bislang keine Mehrheit ab. Viele Länderparlamente stimmten der Erhöhung bereits zu, nachdem im vergangenen Dezember die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder der geplanten Rundfunkfinanzierung einstimmig zugestimmt hatten.

„Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt täte gut daran, sich an dieser Vereinbarung zu orientieren und sich nicht mit den Rechtspopulisten gemein zu machen, die gegen eine Erhöhung des Beitrags agitieren“, so Schmitz. In Anbetracht der im Juni 2021 anstehenden Landtagswahlen könne die CDU-Fraktion an Glaubwürdigkeit verlieren. Die Folge ihrer Entscheidung wäre eine nicht auskömmliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ein starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk mit umfassendem Kultur- und Programmauftrag sei als Garant verlässlicher und gründlich recherchierter Informationen eine Säule der Demokratie in der Gesellschaft.

Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie stelle der öffentlich-rechtliche Rundfunk für die Bürgerinnen und Bürger eine Quelle vertrauenswürdiger Informationen dar und wirke so aktiv gegen die Verbreitung von Verschwörungstheorien und Fake News. „Die Programmautonomie der Rundfunkanstalten, die durch die Rundfunkfreiheit geschützt ist, darf nicht von der Entscheidung der CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt, die auf Reformforderungen basiert, berührt werden“, warnte Schmitz. Bei allen berechtigten Diskussionen um mögliche Reformen dürften diese nicht mit der Entscheidung über den Rundfunkbeitrag vermischt werden.