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Reise-News: Oman: Reise- und Sicherheitshinweise

Mittwoch, den 23. September 2020

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird weiterhin gewarnt.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben die omanischen Behörden einschneidende Maßnahmen ergriffen.

Ab 1. Oktober 2020 wird der reguläre internationale Flugverkehr schrittweise und unter Auflagen wieder aufgenommen. Ebenfalls ab 1. Oktober 2020 können Ausländer mit Wohnsitz und gültiger Aufenthaltserlaubnis für Oman (´Expats´) wieder einreisen; die Einholung einer Wiedereinreisegenehmigung beim Außenministerium ist nicht mehr erforderlich. Die Einreise von Ausländern ohne Aufenthaltserlaubnis nach Oman ist weiterhin nicht möglich, Einreise- und Besuchsvisa, z.B. für Touristen oder Geschäftsreisende, werden derzeit grundsätzlich nicht erteilt. 

Einreisende Ausländer müssen ab 1. Oktober 2020 bei Ankunft am Flughafen einen COVID-19-PCR-Test machen und sich umgehend für 14 Tage in Quarantäne begeben. Bei Einreise ist zudem ein Nachweis der Unterkunft für die Dauer der Quarantäne und der Nachweis eines 30-tägigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle eine COVID-19-Infektion einschließt, vorzulegen. Ferner muss eine App des omanischen Gesundheitsministeriums (Tarassud+) heruntergeladen werden, mit der die Quarantäne überwacht wird. Zu diesem Zwecke ist für die Zeit der Quarantäne ein Armband zu tragen. Flugzeugbesatzungen unterliegen grundsätzlich nicht der Quarantänepflicht.

Für das Gouvernement Dhofar besteht noch bis zum 30. September 2020 eine Ein- und Ausreisesperre. Für Reisende aus Salalah/Dhofar ist die Fahrt zum Flughafen Maskat grundsätzlich bei Vorlage eines gültigen Flugtickets für Passagiere und eine Begleitperson möglich. Es wird empfohlen, hierfür Ausdrucke des Flugtickets bereit zu halten.

Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Oman eingeschränkt, und es gilt ein generelles Versammlungsverbot. Moscheen, Ausbildungseinrichtungen, Kinos, Parks, Museen und viele Hotels sind geschlossen. Einkaufszentren und Geschäfte sind nur unter strengen Auflagen geöffnet. Es besteht eine allgemeine Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz) in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz.

Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen mit hohen Geldbußen oder Festnahmen geahndet.