Dienstag, den 15. September 2020
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel wird weiterhin gewarnt
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Grundsätzlich müssen sich diese Reisende direkt nach Einreise für 14 Tage in Quarantäne begeben.
Nach einem Beschluss des israelischen Kabinetts vom 13. September 2020 soll es ab dem 18. September 2020 um 14:00 Uhr eine dreiwöchige Ausgangssperre („lockdown“) geben, die zunächst bis zum 11. Oktober 2020 andauern soll.
Schulen und nicht als essenziell angesehene Geschäfte und Büros mit Kundenverkehr werden geschlossen, Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet. Es gelten Bewegungsbeschränkungen auf einen Radius von maximal 500 Metern im Umkreis der eigenen Wohnung. Verkehr zwischen Städten und Kommunen ist weitestgehend verboten. Menschenansammlungen sind auf 20 Personen im Freien und 10 Personen in geschlossenen Räumen beschränkt.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand. Hotels und Pensionen sind für ausländische Gäste nach wie vor geschlossen.