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Reise-News: Neuseeland: Reise- und Sicherheitshinweise

Donnerstag, den 13. August 2020

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Neuseeland weiterhin gewarnt.

Mit Wirkung vom 12. bis zunächst 14. August 2020 hat die neuseeländische Regierung für den Bereich Auckland Level 3 sowie für den Rest des Landes Level 2 des vierstufigen nationalen COVID-19-Notfallsplans ausgerufen.

Damit gelten in Auckland erneut die wesentlichen Kontakt- und Reisebeschränkungen von Level 3: Pflicht zur häuslichen Isolation („self isolation“, „stay home“, „stay in your bubble“, halten Sie die „bubble“ so klein wie möglich). Im Rest des Landes sind Reisen unter Einhaltung der für Level 2 vorgeschriebenen Beschränkungen weiterhin möglich: Dies beinhaltet die Einhaltung des Sicherheitsabstands von 2 Metern (Physical Distancing) und die Empfehlung, dort einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wo die Einhaltung des Sicherheitsabstands nicht möglich ist (etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Supermärkten). Außerdem gilt in Level 2 eine Begrenzung von max. 100 Personen bei Veranstaltungen. 

Alle Bürger sind aufgerufen, die neuseeländische Tracing-App herunterzuladen und weiter selbst Protokolle und Übersichten über Aufenthaltsorte zu führen.

Internationale Einreisen nach Neuseeland bleiben bis auf weiteres untersagt. Ausnahmen bestehen weiterhin nur für neuseeländische Staatsangehörige und „(permanent) residents“ (Inhaber von Daueraufenthaltserlaubnissen). Ein Transit ist unter Auflagen einzig über den Flughafen Auckland möglich (u.a. gilt: keine COVID-19-Symptome, kein Verlassen des Transitbereichs und keine Einreise nach Neuseeland, Transitaufenthalt nicht länger als 24 Stunden, Nachweis bestätigtes Weiter- Rückflugticket ab Auckland).

Einreisende Personen sind verpflichtet, sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben, die derzeit direkt in der Nähe des Einreiseflughafens in dafür vorgesehenen Einrichtungen absolviert werden muss. Innerhalb der Quarantänezeit werden zwei obligatorische COVID-19-Tests durchgeführt.

Das Anlegeverbot für Kreuzfahrtschiffe gilt weiterhin.

Inhaber eines temporären Visums mit Ablaufdatum vor dem 2. April 2020 („work, student, visitor, interim, limited“), die wegen der aktuellen Lage länger in Neuseeland bleiben müssen, als das neuseeländische Visum es erlaubt, müssen rechtzeitig vor Ablauf ihres Visums einen Antrag auf Verlängerung stellen. Ein solcher Antrag ist zwingend online zu stellen. Es wird dann ein Übergangsvisum erteilt („interim visa“). Für die Verlängerung können Gebühren anfallen.

Temporäre Visa mit Ablaufdatum zwischen 2. April und 9. Juli 2020 werden automatisch ohne Antrag bis Ende September 2020 verlängert.