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Reise-News: Malta: Reise- und Sicherheitshinweise

Mittwoch, den 15. Juli 2020

Aktuelles

Malta ist von COVID-19 vergleichsweise gering betroffen.

Einreise

Seit dem 1. Juli 2020 können Reisende aus folgenden Ländern auf dem See- und Luftweg wieder ohne Beschränkungen nach Malta einreisen (sog. „sicherer Korridor“), sofern sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb dieses „sicheren Korridors“ aufgehalten haben: Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich , Griechenland, Irland, Island, Italien , Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Schweiz, Slowakei, Spanien , Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Dies müssen Reisende bei Einreise schriftlich bestätigen.

Ab dem 15. Juli 2020 gilt dies auch für Reisende aus folgenden Ländern:  Andorra, Belgien, Bulgarien, Großbritannien, Liechtenstein, Monaco, Niederlande, Portugal, Rumänien, San Marino, Slowenien, Vatikan, Türkei, Jordanien, Libanon, Vereinigte Arabische Emirate, Kanada, Australien, Neuseeland, Südkorea, Japan, China, Thailand, Indonesien, Marokko, Tunesien, Ruanda, Uruguay.

Bei der Ankunft am Flughafen müssen Reisende ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis der Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten muss. Ein positives Ergebnis des COVID-19-Tests zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.

Aus allen übrigen Ländern können Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta nach Malta zurückkehren. Sie müssen hierzu zunächst einen Antrag auf Rückführung per Mail stellen.

Bei Einreise müssen sie einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als sieben Tage sein darf und sich zusätzlich einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen, die zumeist in Selbstisolation verbracht werden kann. Die Nichteinhaltung wird mit einer Geldstrafe von 3.000 Euro geahndet.

Reiseverbindungen

Der Flughafen in Malta ist für regulären Flugverkehr wieder geöffnet, jedoch sind die direkten Reiseverbindungen auf einige der Länder des „sicheren Korridors“ beschränkt. Direktflüge nach Deutschland werden wieder angeboten.

Beschränkungen im Land

Unter Einhaltung strenger Hygiene- und Abstandsregeln ist das öffentliche Leben seit Anfang Juni 2020 überwiegend zur Normalität zurückgekehrt. Institutionen, wie z. B. Hotels, Museen, Theater, Kinos, Restaurants, Bars, Fitnesscenter, Frisöre etc., dürfen wieder öffnen.

Hygieneregeln

Kunden und Mitarbeiter in Geschäften, in öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder Gesichtsschutz (Visier) zu tragen. Letzterer kann allein oder zusammen mit einem MNS getragen werden. Personen, die Banken besuchen, wird empfohlen, einen Gesichtsschutz (Visier) zu tragen, da MNS dort aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind.

Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.