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Reise-News: Coronavirus / Polen: Reise- und Sicherheitshinweise

Samstag, den 18. April 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Polen zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.

Polen hat zur Eindämmung der Corona-Infektionen drastische Einschränkungen des Personenverkehrs verordnet. Flug-, Bahn- und Schiffsverbindungen für den Personenverkehr nach Polen sind mindestens bis 26. April 2020 unterbrochen. Bis zunächst 3. Mai 2020 ist die Einreise nach Polen an Grenzübergängen mit Deutschland, Litauen, der Tschechischen Republik und der Slowakei für Ausländer nur noch in Ausnahmefällen möglich. Zusätzlich wurden wieder Grenzkontrollen eingeführt und zahlreiche Übergänge von Deutschland nach Polen ganz geschlossen.

Eine Einreise nach Polen ist nur noch bestimmten Personengruppen erlaubt, die zudem bei der Einreise ihre Kontaktdaten inkl. Rufnummer angeben und sich direkt nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen. Ausnahmen von der Quarantäne gelten ab dem 27. März 2020 nur noch für Fahrer im Personen- und Güterverkehr.

Eine Einreise ist nur noch für folgende Personengruppen erlaubt:

- Polnische Staatsbürger,
- Ausländer, die Ehepartner oder Kinder der polnischer Staatsbürger sind oder von denen dauerhaft betreut werden,
- Ausländer, die eine KARTA POLAKA besitzen,
- Diplomaten und ihre Familienmitglieder,
- Ausländer, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel in Polen verfügen,
- Ausländer, die über eine Arbeitsgenehmigung in POL verfügen,
- Personen, die eine Sondergenehmigung des Hauptkommandanten des Grenzschutzes haben, 
- Ausländer, die ein Transportmittel fahren, das zur Güterbeförderung dient.

Auch für diese Ausnahmen ist eine Einreise von Deutschland nach Polen nur noch an den folgenden Übergängen möglich: Jedrzychowice, Wegliniec-Horka, Olszyna-Forst, Zasieki-Forst, Gubin-Guben, Swiecko-Frankfurt, Kunowice-Frankfurt, Slubice-Frankfurt n. Odra, Kostzyn n. Odra-Kiec, Kostrzyn-Kiec, Krajnik Dolny-Schwedt, Szczecin Gumience, Kolbaskowo-Pomellen, Swinoujscie-Garz

Auch die Grenzübergänge Polens mit der Ukraine, Belarus und Russland wurden bis zunächst 3. Mai 2020 bis auf wenige Ausnahmen geschlossen. Es gibt Ausnahmen für den Güterverkehr und einige wenige Personenübergänge bleiben für PKW geöffnet.

Ab dem 16. April 2020 müssen alle Personen im öffentlichen Raum, in Geschäften und Büros Mund und Nase mit einem Mundschutz oder Schal bedecken.

Folgende Lockerungen der Corona-Maßnahmen gelten ab dem 20. April 2020:

- Unter Wahrung des Abstandsgebots und bei Beachtung der Maskenpflicht, ist Spazierengehen, Joggen, Radfahren wieder möglich,
Wälder, Parks und Grünflächen dürfen genutzt  werden,

- In Läden mit einer Fläche bis zu 100 qm dürften vier Kunden pro Kasse gleichzeitig einkaufen. In Läden ab 100 qm ist die max. Kundenzahl auf eine Person pro 15 qm begrenzt.

- An Gottesdiensten und bei Bestattungen darf eine Person pro 15 qm teilnehmen.

- Kinder und Jugendliche über 13 Jahre dürfen sich im öffentlichen Raum ohne Begleitung von Erwachsenen aufhalten.

- Alle öffentlichen Einrichtungen, Sport- und Freizeit- und Kultureinrichtungen, Restaurants, Bars, Einkaufzentren usw. bleiben bis auf weiteres geschlossen.

- Der minimale Abstand zwischen Menschen im öffentlichen Raum beträgt 2 Meter. Ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder. Kinder und Jugendliche unter 13 Jahre dürfen sich im öffentlichen Raum ausschließlich in Begleitung von Erwachsenen aufhalten.

Alle öffentlichen Einrichtungen, Sport- und Freizeit- und Kultureinrichtungen, Restaurants, Bars, Einkaufzentren usw. bleiben bis auf weiteres geschlossen.

Der minimale Abstand zwischen Menschen im öffentlichen Raum beträgt 2 Meter. Ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder. Kinder und Jugendliche unter 13 Jahre dürfen sich im öffentlichen Raum ausschließlich in Begleitung von Erwachsenen aufhalten.

Das Betreten von Geschäften ist nur mit Handschuhen gestattet, die zur Verfügung gestellt werden müssen. Von 10 bis 12 Uhr sind Geschäfte ausschließlich für Senioren über 65 Jahre geöffnet.

Hotels und andere Herbergen sind grundsätzlich geschlossen, mit Ausnahmen für Geschäftsreisende. Leihräder dürfen nicht mehr genutzt werden.
Alle Rehabilitationsleistungen, die für die Gesundheit der Patienten nicht unbedingt notwendig sind, werden abgesagt. Versammlungen sind bis mindestens 3. Mai 2020 untersagt.

Die Quarantäne-Regelungen gelten weiter bis 3. Mai 2020. Wer mit einer Person in Quarantäne lebt, unterliegt selbst den gleichen Maßnahmen.