Freitag, den 24. Januar 2020
Magdeburg (ots) - Am 21.01.2020 prüften die Zöllner des Hauptzollamtes Magdeburg in Sachsen-Anhalt u.a. die Einhaltung des neuen Mindestlohnes. Seit dem 1. Januar 2020 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,35 Euro je Zeitstunde.
Die rund 100 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit legten ihren besonderen Fokus auf die Überprüfung von Friseurläden, Kfz-Werkstätten, Kosmetik- und Sonnenstudios. Es wurden insgesamt 223 Unternehmen kontrolliert. Dabei befragten die Zöllner über 370 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten über 100 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch. Die Auswertung der Prüfungen dauert noch an.
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