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Bund der Steuerzahler Deutschland: Aus für Rundfunkbeitrag bei Zweitwohnungen!

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Samstag, den 8. Juni 2019


Aktueller Beschluss der Ministerpräsidenten 

Wichtiger Schritt für die Entlastung der Beitragszahler: Die Ministerpräsidenten haben die Abschaffung des Rundfunkbeitrags für Zweitwohnungen beschlossen. Damit folgen sie dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum doppelten Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen vom Juli 2018, das der Gesetzgeber bis spätestens Ende Juni 2020 umsetzen muss. Die Karlsruher Richter hatten im vergangenen Jahr entschieden: Die bisherige Regelung verstößt gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit! Für diese Entscheidung haben wir als Bund der Steuerzahler gekämpft.

Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe im Mai 2018 war BdSt-Präsident Reiner Holznagel (Foto) als externer Sachverständiger geladen worden und hatte vor dem Ersten Senat unter Vorsitz des damaligen Vizepräsidenten Professor Dr. Ferdinand Kirchhof konkrete Argumente vorgebracht. Keine Doppelbelastung für Zweitwohnungsbesitzer! „Denn durch die private Beitragspflicht für die Hauptwohnung zahlt bereits jeder Bürger für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine Flatrate. Zusätzliche Beiträge für die Nebenwohnung sind nicht zu rechtfertigen!“

Aktuell setzen wir uns für eine unbürokratische Antragstellung bei der Befreiung ein und haben dafür bereits schriftlich gegenüber der rheinland-pfälzischen Medienstaatssekretärin Heike Raab geworben. Rheinland-Pfalz hat den Vorsitz in der Rundfunkkommission der Bundesländer inne.

Was passiert jetzt?

Dazu erklärte Medienstaatssekretärin Raab gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Wir werden bis Sommer fertig sein, weil das noch durch die 16 Landtage muss“. Am Ende soll ein entsprechender Staatsvertrag stehen.