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Kriminalstatistik 2017 des Polizeireviers Magdeburg

Magdeburg, den 25. April 2018

 

·         Rückgang der Fallzahlen um 4,3% auf 27.143 Straftaten (-1.211)

·         Aufklärungsquote (AQ) bei 50,7 % (-1,5%)

·         insgesamt 8.493 Tatverdächtige  ermittelt (-6,8%)

 

Die Gefahr, Opfer einer Straftat in der Stadt Magdeburg zu werden, ist erneut gesunken. Die Kriminalitätshäufigkeit ist für die Landeshauptstadt nunmehr im dritten Jahr in Folge rückläufig (2016: 12.029; 2015: 12.242; 2014: 13.333) und hat mit 11.256 seit 2008 einen historischen Tiefstand erreicht. Der Wohnungseinbruchsdiebstahl bewegt sich auf Vorjahresniveau, beim Tageswohnungseinbruch ist ein deutlicher Rückgang festzustellen.l

 

 

Die Anzahl der erfassten Straftaten ist mit 27.143 Fällen gegenüber dem Vorjahr um 4,3% rückläufig [(2016: 28.354; 2015: 28.440). Diese Straftatenentwicklung beruht im Wesentlichen auf Straftatenrückgänge in den Deliktsbereichen Diebstahl ohne erschwerende Umstände, Tageswohnungseinbruch, Fahrraddiebstahl, Straßenkriminalität und Rohheitsdelikte.

Von den erfassten Straftaten konnten 13.763 (2016: 14.802) Fälle aufgeklärt werden. Die Aufklärungsquote sank um -1,5 % auf 50,7%.

 

Insgesamt konnten 8.493 Tatverdächtige (2016: 9.108) ermittelt werden (6.394 männlich, 2.099 weiblich). Damit wurden 6,8 % weniger Tatverdächtige ermittelt als im Vorjahr.


Im Jahr 2017 waren 1.847 Tatverdächtige nichtdeutscher Herkunft (2016: 2.178). Das entspricht einem Rückgang von -15,2%. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger an der Gesamtanzahl aller ermittelten Tatverdächtigen betrug im Jahr 2017 21,7 % (2016: Anteil: 23,9%).


Der Anteil der Tatverdächtigen unter 21 Jahren liegt bei 21,5% (2016:19,9 %). Insgesamt sind 1824 (2016: 1.815) Tatverdächtige dieser Altersgruppe zuzurechnen. Von den unter 21-Jährigen wurden 314 (2016: 284) Kinder (bis unter 14 Jahre), 755 (2016: 742) Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) und 755 (2016: 789) Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre) als Tatverdächtige ermittelt.




Im Jahr 2017 wurden insgesamt 15 Straftaten gegen das Leben (2016: 17 Fälle; 2015: 7 Fälle) erfasst, darunter waren zwei Morddelikte und neun Fälle von Totschlag.


Die Zahl der erfassten Sexualdelikte blieb mit 210 Fälle auf Vorjahresniveau (2016: 207). Insgesamt konnten 185 Fälle aufgeklärt werden, was einer AQ von 88,1% entspricht (2016: 72,9 %).


Die Anzahl der erfassten Rohheitsdelikte, zu denen u. a. Körperverletzungen und Raubdelikte zählen, sank um 180 auf 3.127 Fälle. Die Aufklärungsquote betrug 82,4% (2016: 83,8). Bei den Raubstraftaten blieben die Fallzahlen gegenüber dem Vorjahr gleich (241), dies ist seit 2008 der niedrigste Stand. Es konnten 127 Fälle aufgeklärt werden (52,7 %; 2016: 57,3 %).


Die Zahl der Körperverletzungsdelikte sank um 132 Fälle auf 2.054 Fälle  (2016: 2.186). Die AQ lag bei 

83,7 %.


Die Anzahl der Diebstahlsdelikte entspricht mit 13.628 Fälle dem Vorjahresniveau (2016: 13.592). Diebstahlsdelikte stellen mit 50,2 %  die Hälfte des gesamten Straftatenaufkommens der Landeshauptstadt dar.

Die Fallzahlen beim Fahrraddiebstahl sind stark gesunken. Mit 2.736 derartigen Delikten ist ein Rückgang um 782 Straftaten (22%) gegenüber 2016 (3.518) festzustellen. Erfreulich ist die nach wie vor für Fahrraddiebstähle überdurchschnittlich hohe AQ von 21,5 % (2016: 20,0; 2015: 19,5%). Hier sind es hauptsächlich Intensivtäter, die für eine Vielzahl der Straftaten im Deliktsbereich der Fahrradkriminalität verantwortlich sind. Der deutliche Rückgang der Fallzahlen ist darauf zurück zu führen, dass mehrere dieser Intensivtäter infolge stark intensivierter Ermittlungstätigkeiten zu Haftstrafen verurteilt wurden.


Ein leichter Rückgang war im vergangenen Jahr bei den Wohnungseinbrüchen zu registrieren. Gegenüber dem Jahr 2016 (415 Fälle) sank die Zahl der Einbrüche auf 406 Fälle. In 139 Fällen handelte es sich dabei um Einbrüche in Einfamilienhäuser. Von diesen wiederum waren 40 sogenannte Tageswohnungseinbrüche. Die AQ bei den Wohnungseinbrüchen insgesamt liegt bei 20,9%. Am häufigsten gelangten die Täter durch Einschlagen/Einwerfen der Fensterscheiben bzw. der Terrassentür oder durch Aufbrechen/Aufhebeln der Tür mittels diverser Werkzeuge in das Innere, um die Räumlichkeiten gezielt nach Wertgegenständen zu durchsuchen. Zur Bekämpfung des Phänomens erfolgt die gezielte Bestreifung betroffener Bereiche sowie Kontrollen und Überprüfungen auffälliger Personen und Fahrzeuge durch uniformierte und zivile Kräfte.


Festzustellen ist, dass die Zahl der Diebstahlshandlungen in/ aus Boden-/ Kellerräumen gegenüber dem Jahr 2016 um 428 auf 2.865 stieg.


Für den Bereich Diebstahl an/aus Kfz ist in diesem Jahr ein erheblicher Rückgang zu verzeichnen (-14,1%). Die Fallzahlen sanken innerhalb eines Jahres von 1.565 auf 1.345. (2015: 1.772).

 

Im Bereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte ist ein Rückgang der Fallzahlen um

-5,3 % auf 3.538 Fälle festzustellen (2016: 3.736 Fälle). Bei den hierzu zählenden Betrugshandlungen ist ein Rückgang um 140 Fälle auf 2.495 Fälle zu verzeichnen. Bei der Deliktsgruppe Erschleichen von Leistungen ist mit nur  645 (2016: 653) angezeigten Straftaten keine Veränderung festzustellen. Das geringe Fallaufkommen beruht auf dem Anzeigeverhalten der Geschädigten.


Auch im Deliktsbereich Sachbeschädigung sind die Fallzahlen unverändert geblieben (2017: 3.072 Fälle; 2016: 3.077 Fälle). Sachbeschädigungen stellen einen Anteil von 11,3 % an der Gesamtkriminalität dar. Die Anzahl der Fälle vonSachbeschädigungen durch Graffiti stieg demgegenüber um 278 auf 824 Straftaten gegenüber 2016 mit 546 Fällen. Die AQ beträgt 6,4 %.


Die Fallzahlen im Bereich der Rauschgiftdelikte liegen infolge des hohen Verfolgungsdruckes weiter auf hohem Niveau. Hier ist ein Anstieg von 893 auf 969 Straftaten (+8,5%) zu verzeichnen. Die AQ im Bereich der Rauschgiftkriminalität betrug 94,4%. Den höchsten Anteil bilden dabei die allgemeinen Verstöße gegen das BtM-Gesetz mit 741 Fällen (2016: 699 Fälle).


Festgestellt werden muss, dass bei den Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte zwar die Fallzahlen sanken (2016: 110, 2017: 85), jedoch die Anzahl der an der Gesundheit geschädigten Polizeibeamtin/-beamten im Vergleich zum Vorjahr angestiegen ist. Es wurden 36 weibliche (2016: 29) und 138 männliche (2016: 129) Polizeibeamte geschädigt.


Im Deliktsbereich Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz, Asylverfahrensgesetz und Freizügigkeitsgesetz sind die Fallzahlen 2017 um 421 Fälle gegenüber 2016 (522) auf 101 gesunken.