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1 026 000 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2016.

Im Dezember 2016 bezogen in Deutschland rund 1 026 000 Personen ab 18 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). 

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) heute weiter mitteilt, waren das 1,2 % weniger Leistungsberechtigte als im Dezember 2015. Damals hatten rund 1 038 000 Personen Leistungen der Grundsicherung gemäß SGB XII erhalten. 

Der Bezug von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII wurde bis 2014 in einer jährlichen Statistik zum 31.12. erfasst. Seit 2015 werden diese Leistungen in einer vierteljährlichen Statistik zum letzten Monat des Quartals erhoben. Seit Einführung der Leistung im Jahr 2003 ist die Zahl der Leistungsberechtigten nahezu kontinuierlich von rund 440 000 auf knapp 1 039 000 Leistungsberechtigte im März 2016 gestiegen. Sowohl im Juni 2016 mit rund 1 035 000 Personen als auch im September 2016 mit 1 021 000 Personen ging die Anzahl der auf die Grundsicherung gemäß SGB XII angewiesenen Personen gegenüber dem Vorquartal leicht zurück.

Einfluss auf den Rückgang hatte eine zum 1.1.2016 in Kraft getretene Reform des Wohngelds. Bisherige Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung gemäß SGB XII profitieren seitdem unter Umständen von höheren, vorrangig zu gewährenden Wohngeldbeträgen. Zudem führte eine Rentenanpassung zum 1.7.2016 zu steigendem Einkommen für Bezieherinnen und Bezieher von Rentenzahlungen. Dies gilt insbesondere für Personen über der Altersgrenze, für die dadurch möglicherweise kein Anspruch mehr auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII besteht.

Im Dezember 2016 hatten rund 526 000 beziehungsweise 51,2 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht oder überschritten und erhielten Grundsicherung im Alter. Personen, die vor dem Jahr 1947 geboren sind, erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren. Für Personen, die im Jahr 1947 oder später geboren sind, wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2016 lag die Altersgrenze bei 65 Jahren und 5 Monaten. 
Rund 500 000 beziehungsweise 48,8 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung waren im Alter von 18 Jahren bis unter die Altersgrenze. Sie erhielten diese Leistungen aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Voll erwerbsgemindert sind Personen, die aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein können. 

Die Bezugsquoten der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2016 stehen noch nicht zur Verfügung, da die aktuellen Bevölkerungszahlen noch nicht vorliegen.