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CDU guessau hardy

Statement von Hardy Peter Güssau.

Auf Grund der Medienberichterstattung über meine Person erkläre ich nach
meiner PE vom 26. und 27.01.2017 heute erneut:


Der Journalist der „Volksstimme“ Marc Rath, der mich im Zusammenhang
mit dem laufenden Strafprozess gegen Holger Gebhardt öffentlich
verdächtigt, an den Herrn Gebhardt vorgeworfenen Straftaten beteiligt zu
sein, hat mir am 3. Februar 2017 erneut einen umfangreichen Fragenkatalog
zur Stellungnahme übersandt. Dabei bezieht er sich auf den Inhalt
der nicht-öffentlichen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten gegen
Herrn Gebhardt, die ihm – aus unbekannten Gründen – in vollem Umfang
vorliegen. Da Herr Rath nunmehr dazu übergegangen ist, einzelnen
Politikern vertraulichen Einblick in diese Ermittlungsakten anzubieten, sehe
ich mich zu dieser erneuten Erklärung veranlasst.


Von der Urkunden- und Wahlfälschung bei der Kommunalwahl im Mai 2014
durch Holger Gebhardt hatte ich damals keine Kenntnis. Ich habe mich an
der Fälschung der Briefwahlunterlagen auch in keiner Form beteiligt: ich
habe Herrn Gebhardt weder dazu angestiftet noch habe ich ihm dabei Hilfe
geleistet. Im Mai 2014 war mir weder die Existenz noch der Inhalt des
„Ordner[s] mit Personalblättern“ und der daraus von Herrn Gebhardt
erstellten „Tabellen-Liste“ bekannt, auf die sich der am 26. Januar 2017 in
der „Volksstimme“ und unter www.volksstimme.de veröffentlichte Artikel
„Ein Fall für zwei“ bezieht.


Anlässlich meiner Vernehmung als Zeuge vor dem Polizeirevier Stendal
habe ich am 15. Juni 2015 umfangreich Auskunft gegeben. Die
Staatsanwaltschaft hat nach Abschluss der Ermittlungen und in Kenntnis
der von Herrn Rath in Bezug genommenen Dokumente keinen Anlass für
die Aufnahme von Ermittlungen gegen meine Person gesehen. Während
des gegenwärtig laufenden Strafverfahrens gegen Herrn Gebhardt werde
ich dessen Einlassungen oder Aussagen von Zeugen medial nicht bewerten
oder kommentieren.


Hardy Peter Güssau