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Sachsen-Anhalt News: Deponie Profen Nord kann einstweilen nicht gebaut werden

Burgenlandkreis hebt Anordnung der sofortigen Vollziehung wieder
auf

Der Burgenlandkreis hat die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses
für die Errichtung und den Betrieb einer Mineralstoffdeponie wieder aufgehoben.

Bereits Ende des vergangenen Jahres hatte der Burgenlandkreis zugunsten der
Mitteldeutsche Umwelt- und Entsorgung GmbH (MUEG) die Mineralstoffdeponie
genehmigt. Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
(Würzburg/Leipzig) hatte im Auftrag des BUND-Landesverbandes Sachsen e.V.
und des BUND-Landesverbandes Sachsen-Anhalt e.V. hiergegen beim OVG
Magdeburg Klage erhoben und um Eilrechtsschutz nachgesucht.

Mit Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 11.09.2017 ist der Burgenlandkreis
nunmehr einer Entscheidung des Gerichts in den Eilverfahren zuvorgekommen
und hat die Anordnung der sofortigen Vollziehung aufgehoben. Rechtsanwältin
Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) begrüßt die Entscheidung
des Burgenlandkreises:

„Wir freuen uns sehr, dass der Burgenlandkreis unter dem Eindruck unserer Klagen
offenbar erkannt hat, dass die Zulassungsentscheidung für das Deponievorhaben
der MUEG an erheblichen Rechtsmängeln leidet. Er hat angekündigt, ein
ergänzendes Verfahren zur Heilung der Mängel durchzuführen und zugleich die
bisherige Zulassungsentscheidung außer Vollzug gesetzt. Konsequenz ist nun,
dass die Deponie nicht gebaut werden kann, bis das ergänzende Verfahren abgeschlossen
ist. Ob es gelingen wird, die zahlreichen inhaltlichen Mängel, vor allem
betreffend die Vereinbarkeit des Deponievorhabens mit den Vorgaben des
Artenschutzes, zu heilen, bleibt abzuwarten.“

Leipzig, 18.09.2017
gez. RAin Franziska Heß/Fachanwältin für Verwaltungsrecht