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Zoll News: Vergehen mit gebrauchten Kraftfahrzeugen

Zöllner des Hauptzollamts Singen haben im gerade abgelaufenen Monat Oktober 2017 insgesamt 32 Fälle aufgedeckt, bei denen versucht wurde, gebrauchte Personenkraftwagen und Motorräder im Gesamtwert von mehr als 640.000 Euro ohne ordnungsgemäße Zollabfertigungen nach Deutschland einzuführen.

Immer wieder versuchen Käufer von in der Schweiz erworbenen Gebrauchtfahrzeugen, die bei der Einfuhr in die EU fälligen Einfuhrabgaben ganz oder zumindest teilweise zu umgehen.

Zu diesem Zweck werden im Rahmen der Einfuhr gegenüber der deutschen Zollverwaltung entweder unzutreffende - weil deutlich zu niedrige - Wertangaben bezüglich der gebrauchten Kraftfahrzeuge gemacht, oder es wird versucht, ohne jede Erledigung der erforderlichen Zollformalitäten die schweizerisch-deutsche Grenze mit den gekauften Fahrzeugen zu passieren.

Das Gros dieser Gebrauchtfahrzeuge ist wertmäßig dem unteren und mittleren Preissegment zuzuordnen. Jedoch wird auch versucht, teure und wertvolle Fahrzeuge - wie zum Beispiel Oldtimer - auf diese Weise über die Grenze zu bringen.

Auch unter den 32 im Oktober aufgedeckten Fällen befanden sich drei Oldtimer. Diese hatten einem Gesamtwert von gut 500.000 Euro. Einer der drei Oldtimer, ein deutscher Sportwagen im Wert von 230.000 Euro, wurde mit Schweizer Kennzeichen durch den Verkäufer über die Grenze bis auf den Parkplatz eines deutschen Supermarkts gefahren. Nach der dortigen Verkaufsabwicklung wurden dann die Schweizer Kennzeichen entfernt und deutsche Kennzeichen durch den Käufer an dem Fahrzeug angebracht. Zöllner einer mobilen Kontrolleinheit beobachteten den Vorgang.

In einem weiteren Fall am Grenzübergang in Bietingen gab der Fahrer eines Bentley S2, Baujahr 1960, auf Befragen an, dass das von ihm in der Schweiz erworbene Fahrzeug (Foto) lediglich einen Wert von 15.000 Euro habe. Die Recherche der Beamten ergab jedoch, dass der tatsächliche Fahrzeugwert bei knapp 50.000 Euro lag.

Gegen die meisten der Fahrzeugführer wurde jeweils ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Sie mussten Einfuhrabgaben und Barsicherheiten in Höhe von insgesamt mehr als 60.000 Euro hinterlegen.

Zusatzinformation

Zur Ermittlung der fälligen Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) bei Personenkraftwagen ist der Wert des Fahrzeugs - inklusive eventuell angefallener Transportkosten - zum Zeitpunkt der Einfuhr in die EU maßgeblich. 

Bei der Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land sind in der Regel 10 Prozent des Fahrzeugwerts (inklusive Transportkosten) als Einfuhrzoll zu entrichten. Die zusätzlich fälligen 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer werden aus der Summe von Fahrzeugwert (inklusive Transportkosten) plus Einfuhrzoll errechnet.

Für Fahrzeuge aus der Schweiz, die in einem EU- oder EFTA-Land (Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein) produziert wurden, muss im Rahmen der Einfuhr in die EU kein Einfuhrzoll entrichtet werden, sofern dem Zoll ein sogenannter Ursprungsnachweis vorgelegt werden kann. Bei diesen Fahrzeugen fällt lediglich noch die Einfuhrumsatzsteuer an.

Für Oldtimer kann unter bestimmten Voraussetzungen ein ermäßigter Einfuhrabgabensatz in Höhe von 7 Prozent zur Anwendung kommen.